Dämmung bei lastabtragenden Gründungsplatten: Warum URSA XPS die ideale Wahl ist

URSA Deutschland

Bei der Planung moderner Bauprojekte ist die richtige Projektierung einer stabilen und energieeffizienten Bodenplatte unverzichtbar. Es benötigt eine gute Wärmedämmung, um Energiekosten zu senken und Klimaziele zu erreichen. Ohne wirksame Dämmung dringen Kälte und Feuchtigkeit ins Gebäude, was hohe Heizkosten und potenzielle Schäden verursacht. Dies belastet nicht nur Eigentümer und Bewohner, sondern auch die Umwelt. Eine effektive Wärmedämmung ist daher nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Was sind lastabtragende Gründungsplatten und welches Material ist dafür notwendig?

Eine lastabtragende Gründungsplatte übernimmt die tragende Funktion des Gebäudes und gewährleistet, dass die Lasten eines Gebäudes und eventuelle Verkehrs- und Nutzlasten gleichmäßig auf den Boden verteilt und ins Erdreich abgeleitet werden. Sie ist besonders geeignet für Gebäude in Bodenklassen mit geringer Tragfähigkeit oder bei ungleichmäßigen Bodenverhältnissen.

Die Wahl des Dämmmaterials ist entscheidend. Es muss hoch druckfest sein, unempfindlich gegen Feuchtigkeit, Frost-Tau-beständig, eine geringe Wärmleitfähigkeit aufweisen und vieles mehr. Diese Eigenschaften bringt extrudiertes Polystyrol, kurz XPS, mit und macht es damit zur optimalen Lösung für Gründungen und Bodenplatten. URSA, einer der führenden Hersteller von XPS-Dämmstoffen, bietet mit seinen extrudierten Polystyrolplatten (XPS) eine leistungsstarke und langlebige Lösung auch für die Spezialanwendung Dämmung unter lastabtragenden Gründungsplatten an, die selbst bei schwierigen Bodenverhältnissen eine zuverlässige Dämmung sicherstellen.

Zulassungen und Normen für XPS-Dämmstoffe

Damit XPS-Dämmstoffe in lastabtragenden Konstruktionen eingesetzt werden dürfen, müssen sie strengen baurechtlichen Anforderungen und Normen entsprechen. In Deutschland und der EU unterliegt XPS als Dämmmaterial im Bauwesen verschiedenen Zulassungen und Prüfungen, die eine hohe Qualität und Sicherheit gewährleisten. In Deutschland kommt zudem hinzu, dass XPS-Dämmplatten, die unter lastabtragenden Gründungsplatten eingesetzt werden sollen, einer besonderen Zulassung bedürfen – der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG). Diese bescheinigt, dass das Material für die speziellen Belastungen unter lastabtragenden Gründungsplatten geeignet ist und gibt detailliert Auskunft über Bemessungswerte, zulässige Druckspannungen oder auch den Einbau. Ohne gültige allgemeine Bauartgenehmigung ist die Verwendung von XPS-Dämmstoffen unter der lastabtragenden Gründungsplatte nicht zulässig.

Wichtigste Eigenschaften von URSA XPS in lastabtragenden Gründungsplatten

Weitere Informationen zur XPS-Dämmung bei lastabtragenden Gründungsplatten auf www.ursa.de/fachportal

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