Abdichtungen gegen drückendes Wasser
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Allgemeines zu Abdichtungen gegen drückendes Wasser
Abdichtungen gegen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser sind erforderlich, wenn der Boden wie Lehm, Schluff oder Ton gering durchlässig ist und keine Dränung zur Ableitung möglicher Stauwässer vorgesehen ist.
Die DIN 18195 erlaubt im Teil 6 bei Gebäuden, deren Sohle mindestens 30 cm über dem Grundwasserstand und maximal 3 m unter Geländeroberkante liegen, einfachere Ausführungen von Abdichtungen gegen drückendes Wasser. Denn bis zu dieser Bautiefe wird von einer Stauwasserbeanspruchung ausgegangen, die in der Regel nur kurzfristig auftritt.
Abdichtungen gegen drückendes Wasser, die Wasserdruck aus Grund- oder Schichtenwasser halten müssen, werden unter Berücksichtigung von Gründungs- und Eintauchtiefe ausgeführt.
Für die Bodenplatte sowie die Querschnitte der Außen- und Innenwände sind in waagerechter Fläche ebenfalls Abdichtungen gegen drückendes Wasser vorzusehen.
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