Behälteraufzüge
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Allgemeines zu Behälteraufzüge
Behälteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter in für die jeweilige Aufzugsanlage bestimmten Sammelbehältern zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 1000 kg und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigen.
Ein Güteraufzug ist nach der deutschen Aufzugsordnung ausschließlich zum Transport von Waren ohne die Begleitung von Menschen gedacht.
Aus diesem Grund dürfen die Güteraufzüge nur von außen herbeigeholt oder bedient werden. In der Kabine darf sich kein Bedientableau befinden.
Man unterscheidet drei Arten von Güteraufzügen:
Vereinfachte Güteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 2000 kg, deren Fahrkorbgrundfläche 2,5 m2 und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht überschreiten.
Behälteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter in für die jeweilige Aufzugsanlage bestimmten Sammelbehältern zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 1000 kg und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigen.
Unterfluraufzüge sind vereinfachte Güteraufzüge oder Behälteraufzüge, deren Fahrschacht in Höhe des Niveaus der oberen Haltestelle endet.
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