Brennstofflagerung
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Allgemeines zu Brennstofflagerung
Bei kleineren Heizungsanlagen ist eine Brennstofflagerung im Heizraum möglich. Für die Abgrenzung des Brennstoffbereichs genügt (nach VDI 2050 Blatt 1) eine Trennwand aus nicht brennbaren Baustoffen mit ausreichendem Abstand zum Wärmeerzeuger.
Bei kleineren Heizungsanlagen ist eine Lagerung der festen Brennstoffe im Heizraum möglich. Für die Abgrenzung des Brennstoffbereichs genügt (nach VDI 2050 Blatt 1) eine Trennwand aus nicht brennbaren Baustoffen mit ausreichendem Abstand zum Wärmeerzeuger.
Bei gesonderten Brennstofflagerräumen müssen Wände, Stützen und Decken über und unter ihnen feuerbeständig sein und Fußböden aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Als Trennwände zum Heizraum genügen Wände aus nicht brennbaren Baustoffen (Öffnungen in diesen Wänden sind zulässig). Außer Heiz-, Wasser- und Abwasserleitungen dürfen keine nicht zum Betrieb dieser Räume gehörenden Leitungen durch Brennstofflagerräume geführt werden.
Türen, ausgenommen solche zum Heizraum, müssen mindestens feuerhemmend und selbstschließend ausgeführt sein.
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