Festbrennstoff-Einzelfeuerstätten
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Allgemeines zu Festbrennstoff-Einzelfeuerstätten
Als Festbrennstoffe zugelassen für die Verfeuerung in häuslichen Feuerungsanlagen (Kombi-Heizkesseln, Kachelöfen, Kaminöfen usw.) sind Steinkohle, Steinkohlebriketts, Braunkohlebriketts und trockenes, naturbelassenes Holz. Ebenso wie Holz gelten Holzpellets - kleine zylindrische Presslinge, hergestellt aus Hobel- oder Sägespänen der holzverarbeitenden Industrie - als CO2-neutraler Energieträger, d.h. das Material bindet in der Wachstumszeit ebensoviel CO2 wie beim Verbrennen wieder freigesetzt wird.
Festbrennstoffe sind überall lieferbar. Es ist ein besonderer Lagerraum im Freien oder im Keller, einschl. evtl. erforderlicher Fördersysteme, vorzusehen.
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