Flüssiggas-Behälter oberirdisch
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Oberirdische Flüssiggasbehälter dienen zur ortsfesten Lagerung von Flüssiggas in größeren Mengen.
Zum Einsatz kommen in der Regel zylindrische Stahltanks nach DIN 4680.
Für die Genehmigungspflicht von ortsfesten Flüssiggasbehältern gelten in den Bundesländern z.T. unterschiedliche Bestimmungen.
Alle 2 Jahre wird der Tank durch einen Sachkundigen des Gaslieferanten von außen überprüft. Die Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen (innere Prüfung alle 5 Jahre, Druckprüfung alle 10 Jahre) erfolgt durch einen Sachverständigen (z. B. TÜV).
Aufstellung:
Die oberirdischen Flüssiggasbehälter werden in der Regel durch den Betreiber von der Lieferfirma gemietet und im Freien oder in einem nur von außen zugänglichen, ansonsten von anderen Räumen feuerbeständig und öffnungslos abgetrennten Raum aufgestellt. Der Tank erhält außen einen weißen, reflektierenden Schutzanstrich (RAL 9010).
Halboberirdische Lagerbehälter werden bis zur Hälfte ihres Durchmessers in einem 20 cm umgebenden Sandbett (Korngröße maximal 3 mm) ins Erdreich eingelassen. Sie gelten als Ausnahme. lm sichtbaren Bereich erhält der Tank einen weißen, reflektierenden Schutzanstrich (RAL 9010).
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