Garagensanierung
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Modernisierung und Renovierung von Garagen
Über die Jahre können sowohl an gemauerten Garagen als auch an Fertiggaragen Mängel wie zum Beispiel Schäden am Garagenboden und Garagendach, an den Außenwänden oder am Garagentor auftreten. Besonders die ständigen Witterungseinflüsse sowie fehlende Heizungen sind dafür häufig entscheidende Faktoren.
Durch geeignete Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Schäden vermieden oder vorhandene Schäden beseitigt werden, so dass die Lebensdauer einer Garage verlängert wird. Werden große Schäden nicht behoben, hat das häufig eine Komplettsanierung oder den Abriss und Neubau zur Folge.
Häufig Mängel und Schäden an älteren Garagen
Die folgenden Schäden können dabei – besonders bei Fertiggaragen aus Beton, die aufgrund der einfachen und schnellen Aufstellung sowie der niedrigen Preise bevorzugt bei Eigenheimen eingesetzt werden – im Laufe der Jahre auftreten:
Fundament: Schäden durch Spannungen und Rissebildung in der Konstruktion
Betonboden und Bodenbeschichtungen: Schäden wie Abplatzungen und Risse
Außenwänden: Schäden (u.a. durch Feuchtigkeit) wie abgeplatzte Ecken, Risse und Schimmelbildung
Garagentore: Schäden durch Verziehen oder Verschleiß sowie Schäden an Oberflächen und Torantrieben
Dächer: Undichtigkeiten (besonders Flachdächer) und Schäden an den Dachrändern
Entwässerungssysteme: Schäden an Einläufen und Rinnen im Boden- und Dachbereich
Was ist bei Garagensanierungen zu beachten
Vor Sanierung einer Garage sollte bedacht werden, welche Arbeiten oberste Priorität besitzen. Die Dichtigkeit der Gebäudehülle ist dabei einer der wichtigsten Punkte. Wenn beispielsweise Wasser durch das Dach oder die Wände eindringen kann und/oder bereits andere Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind, sollten Arbeiten an Torantrieben, Bewegungsmeldern oder andere Elektroarbeiten zurückstehen, um Kurzschlüsse und das damit verbundene Unfallrisiko zu vermeiden. Schäden an Fundamenten oder eine Garagenbodensanierung sind hinsichtlich der Statik, Stabilität und Sicherheit von Garagen ebenfalls reinen „Schönheitsreparaturen“ vorzuziehen.
Grundsätzlich sollte die Behebung größerer Schäden an Dachabdichtungen, bei Fundamentschäden oder auch der Einbau eines neuen Garagentors am besten von einem Fachbetrieb übernommen werden. Kleinere Ausbesserung und Schäden können hingegen häufig auch in Eigenleistung übernommen werden.
Vorschriften für die Sanierung oder den Neubau von Garagen
Vorrausetzung ist die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Neben den jeweiligen Landesbauordnungen und Bauvorlageverordnungen sind dabei insbesondere die Garagenverordnungen (GarVO) und die technischen Baubestimmungen hinsichtlich der Konstruktion von Bauwerken zu berücksichtigen.
Garagen sind nach der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Entsprechend der Größe und Höhe werden Garagen eigenständig oder in Verbindung mit einem Gebäude in Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Die Gebäudeklassen sind in der Musterbauordnung (MBO) definiert.
Gemäß Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) sind auf „tragende und aussteifende sowie auf raumabschließende Bauteile von Garagen die Anforderungen der Musterbauordnung an diese Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse (GK) 5 anzuwenden“. Auf Städte- und Gemeindeebene sind außerdem ggf. die Gestaltungssatzungen für die jeweiligen Baugebiete relevant, wenn Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild vorgenommen werden sollen.
Hier können für Gebäude u.a. verbindliche Vorgaben zu.
Regelungen zur Bebauung des Grundstücks
Dachform, -neigung, -größe und -deckung
sowie die Art des Garagentors (Flügeltüren, Rolltore, Sektionaltore oder Schwingtore) auch bei Garagensanierungen greifen.
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