Gartenhäuser
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Gartenhäuser sind nicht beheizte bauliche Anlagen ohne Aufenthaltsräume. In Abhängigkeit von der Größe ist je nach Landesbauordnung eine Baugenehmigung erforderlich. Informationen dazu erhält man direkt beim Bauamt.
Zum Beispiel sind in NRW Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume genehmigungsfrei. Das wäre eine Grundfläche von 3 x 4 m und eine Höhe von 2,50 m. Auch bei genehmigungsfreien Gartenhäusern müssen alle Vorschriften des öffentlichen Baurechts eingehalten werden, z.B. Grenzabsrtände, Bebauungsplan und Standsicherheit. In jedem Fall ist ein Gang zum Bauamt zu empfehlen.