Geländer
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Allgemeines zu Geländer
Geländer dienen der Absturzsicherung bei Treppen oder Balkonen in bzw. außerhalb von Gebäuden oder auch als Absturzsicherung bei Brücken oder Geländeversprüngen.
Geländer bestehen aus verschiedenen Komponenten. Meist werden die tragenden Konstruktionen in Form von Geländerpfosten in Verbindung mit einem Handlauf ausgeführt. Die Zwischenräume zwischen den in der Regel senkrecht stehenden Geländerpfosten werden als Geländerfüllungen bezeichnet. Diese können aus unterschiedlichen Materialien bestehen (Stahlstäbe, Stahlseile, Glasfüllungen, Holzstäbe- oder leisten).
Treppengeländer müssen bis zu einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 90 cm, darüber mindestens 110 cm hoch sein. Aus Sicherheitsgründen (z. B. Überklettern durch Kinder) darf der Abstand zwischen in einer Richtung verlaufenden Geländerteilen nicht größer als 12 cm sein.
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