Heizräume
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Allgemeines zu Heizräume
Heizräume sind separate Aufstellungsräume für Heizkessel, vorgeschrieben für Feuerstätten über 50 kW Gesamtnennheizleistung (ca. 6 Wohnungen je 90 m2 Wohnfläche), ausreichend groß für problemlose Montage, Bedienung und Wartung. Die Brennstofflagerung kann mit im Heizraum erfolgen.
Weitere Anforderungen:
gute Be- und Entlüftung bei raumluftabhängigen Feuerstätten. Bei raumluftunabhängigen Wärmeerzeugern mit Abschluss an einen Luft-Abgas-Schornstein ist keine spezielle Be- und Entlüftung erforderlich.
feuerbeständige Wände
feuerhemmende Tür (T30), nach außen aufschlagend, selbsttätig schließend
Bodenabläufe bei Ölfeuerungen mit Heizölabscheider, Heizölsperre oder Schutzummauerung
elektrische Installationen nach VDE-Bestimmungen für Feuchträume, Notschalter von Öl- und Gasfeuerungen außerhalb des Heizraumes
Kaltwasseranschluss zum Befüllen der Heizungsanlage (über Rückfluss sichere Schlauchverbindung) in Kesselnähe
Abwasseranschluss zum Abführen von Tropfwasser aus Sicherheitsventilen, zur Entleerung der Heizungsanlage und zur Kondensatableitung aus Brennwertgeräten.
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