Krankenhauseinrichtungen
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Allgemeines zu Krankenhauseinrichtungen
Krankenhauseinrichtungen sind im Rahmen der Krankenhausplanung im Vorfeld detailliert abzustimmen. Für die Fragen von Konstruktion und Ausbau, Ausstattung und Einrichtung von Krankenhäusern lassen sich allgemein gültige Gesetzmäßigkeiten nur so weit angeben als Richtlinien bindend zur Verfügung stehen..
Krankenhauseinrichtungen sind im Rahmen der Krankenhausplanung im Vorfeld detailliert abzustimmen.
Für die Fragen von Konstruktion und Ausbau, Ausstattung und Einrichtung von Krankenhäusern lassen sich allgemein gültige Gesetzmäßigkeiten nur so weit angeben als Richtlinien bindend zur Verfügung stehen.
Im Übrigen ist die Fülle von Lösungsmöglichkeiten so groß, dass eine erhebliche individuelle Schwankungsbreite in der Ausgestaltung dieser Komponente besteht. Auf Länderebene existieren (teilweise) eigene Rechtsnormen mit unterschiedlichen ländertypischen Regelungen. Sie sind in die Krankenhausplanung adäquat einzubinden.
Auf die grundlegende Norm DIN 13080 (Bezeichnungen) und die entsprechenden Krankenhausbau-Verordnungen sowie die Richtlinien der Berufsunfallgenossenschaft (BG) wird besonders hingewiesen.
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