Ladebrücken
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Wozu werden Ladebrücken eingesetzt?
Ladebrücken, einschließlich Ladebleche, überbrücken Abstände zwischen Laderampen und Fahrzeugladeflächen und gleichen Höhenunterschiede aus. Sie können ortsveränderlich oder ortsfest sowie handbetätigt oder kraftbetrieben sein. Ladebrücken für den Schwereinsatz sind kleiner als transportable Ladebrücken, eignen sich jedoch besser für sehr große Lasten und leichte Fahrzeuge oder Gabelstapler. Diese Rampen sind in der Breite anpassbar.
Was ist bei der Auswahl von Ladebrücken zu beachten?
Die DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“ enthält Hinweise zu sicherheitstechnischen Anforderungen sowie zur Beschaffung und Prüfung von Ladebrücken. Zudem bietet sie eine Muster-Betriebsanweisung und Informationen zur Unterweisung von Beschäftigten.
Diese Anforderungen müssen Verladebrücken erfüllen:
Transportable Ladebrücken müssen gegen Verschieben oder Abrutschen gesichert sein, beispielsweise durch Leisten an der Unterseite, Riegel zum Einhängen an der Fahrzeug-Ladepritsche oder selbsttätig wirkende Verschiebesicherungen.
Trag- oder rollbare Ladebrücken, die nach Gebrauch hochgestellt werden, müssen gegen Umfallen oder Herabschlagen gesichert sein, etwa durch selbsttätig einrastende Halteriegel.
Bei verfahrbaren Ladebrücken muss in der Gebrauchsstellung das Fahrwerk ausgeschaltet und die Ladebrücke festgesetzt werden.
Stationäre Ladebrücken müssen in Nullstellung eine sicher begeh- und befahrbare Fläche auch in Querrichtung bieten.
Kraftbetätigte Ladebrücken müssen so eingerichtet sein, dass alle gesteuerten Bewegungen nach dem Loslassen der Steuerorgane zum Stillstand kommen oder mit einer geringen Geschwindigkeit unter Eigengewicht absinken. Sie müssen mit einer Notbefehlseinrichtung und einem Hauptschalter ausgestattet sein und gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert werden. Quetsch- und Scherstellen müssen, soweit nicht vermeidbar, durch fest angebrachte Abdeckbleche oder zusätzliche Gummischürzen gesichert sein.
Sichtbare Seitenteile und Umrisse von Ladebrücken müssen dauerhaft mit gelb-schwarzen Streifen gemäß UVV „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ gekennzeichnet sein.
Fazit
Beim Einsatz von Ladebrücken müssen neben den konstruktiven Anforderungen auch zahlreiche sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fasst in der DGUV Information 208-001 die wichtigsten Hinweise zusammen.
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