Nassräume
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Allgemeines zu Nassräume
Ein Nassraum wird nach DIN 18195-1 „Bauwerksabdichtungen - Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten“ als „Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solchen Mengen anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist, definiert. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodeneinlauf zählen nicht zu den Nassräumen.“
DIN 18195-5 „Bauwerksabdichtungen - Teil 5: Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen“ unterscheidet Nassräume in „mäßig beanspruchte Flächen“ - dazu zählt der Wohnungsbau - und „hoch beanspruchte Flächen“ (z. B. Duschanlagen in Schwimmbädern).
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