Nassraumabdichtungen
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Allgemeines zu Nassraumabdichtungen
Die Bauordnungen der Länder fordern den Schutz von Gebäuden vor schädigenden Einflüssen, wie z. B. durch Wasser. Die praktische Umsetzung dieser Forderung wird über die Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik vollzogen.
Nassraumabdichtungen werden z.B. bei Fliesen- und Plattenbelägen erforderlich, die mit Wasser beaufschlagt werden. Eine Fliese kann als wasserdicht bezeichnet werden, der Fliesenbelag ist aber trotz der Verfugung nicht in jedem Fall wasserundurchlässig. Auch wasserdichte Fugenmörtel können eine Abdichtung nicht ersetzen, da ihnen die Fähigkeit zur Rissüberbrückung fehlt. Die Qualitätsansprüche an die Abdichtungsmaterialien sind unterschiedlich.
Aufgrund dieser Vorgaben benötigen Verbundabdichtungen unter Fliesen- und Plattenbelägen in hochbelasteten Bereichen seit April 2002 ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP). Alle zugelassenen Abdichtungsprodukte müssen mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein. Mäßig feuchtigkeitsbeanspruchte Bereiche sind nach wie vor im ZDB-Merkblatt erfasst.
Der ZDB (Zentralverband des Baugewerbes) beschreibt in seinem Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“, wie Nassraumabdichtungen unter keramischen Belägen bei geringer Feuchtigkeitsbeanspruchung fachgerecht ausgeführt werden. Seit 2002 sind stark wasserbeanspruchte Bereiche bauaufsichtllich geregelt.
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