Panik-Türverschlüsse
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Paniktürverschlüsse für Türen in Rettungswegen werden in der DIN EN 1125 beschrieben.
Beschläge an Türen von Flucht- und Rettungswegen sollen ein leichtes Öffnen im Notfall gewährleisten, unabhängig davon, ob die Türen z. B. durch das Abschließen verriegelt oder aus Brand- oder Rauchschutzgründen mittels Schlossfalle nur ins Schließblech eingerastet sind. Ist beispielsweise eine Tür von außen abgeschlossen worden, muss sie sich auch jederzeit von Innen in Fluchtrichtung nur mit einer einfachen Handbewegung öffnen lassen.
Die EN 1125 beschreibt Beschläge, die mit einer horizontal über das Türblatt verlaufenden, sich zwischen zwei Schwenkhebeln befindende Griffstange oder einer Druckstange betätigt werden. Die eingesetzte Verschlussmechanik, wie beispielsweise das Schloss, ist Bestandteil des Beschlages. Bedingung ist, dass der Drehtürflügel in Fluchtrichtung öffnet.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel EN 1125 aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
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