Rissfüllungen
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Allgemeines zu Rissfüllungen
Rissfüllungen können zum Verschluss, zur Abdichtung, zum dehnfähigen oder kraftschlüssigen Verbinden dienen. Risse können ohne Druck durch Tränkung und mit Druck durch Injektion verfüllt werden. Als Füllstoff zur Tränkung dient Epoxidharz, zur Injektion neben diesem auch Polyurethan und Zementleim bzw. -suspension. Die Auswahl des Verfahrens und des Füllstoffes richtet sich nach der Beurteilung der Rissursache, Rissbreite, Rissbreitenänderung und des Feuchtezustands der Risse bzw. der Rissufer.
Die Tränkung dient in erster Linie dem Korrosionsschutz der Bewehrung. Durch Pinselauftrag oder auch das flächige Fluten und Verteilen mit einem Gummischieber können Risse mit Epoxidharz abgedichtet werden. Es entsteht jedoch kein kraftschlüssiger Verschluss. Bei einer Rissbreitenänderung droht der getränkte Riss erneut aufzubrechen.
Der Pinselauftrag eignet sich vor allem zum Schließen feiner Risse an senkrechten Flächen und an der Oberfläche horizontaler Bauteile. Auf den gereinigten Riss wird im Abstand von ca. 3 bis 5 Minuten so lange Harz aufgetragen bis dieses nicht mehr eindringt.
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