Sanitärobjekte seniorengerecht
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Allgemeines zu Sanitärobjekte seniorengerecht
Die Anforderungen an seniorengerechte Sanitärobjekte sind deckungsgleich mit barrierefreien Sanitärobjekten. Ausstattung und Planung barrierefreier Sanitärräume werden in DIN 18024 und DIN 18025 behandelt. Die verwendeten Sanitärobjekte müssen dabei den Anforderungen an barrierefreie Räume entsprechen und deshalb in ihren Abmessungen, Formen und der Bedienbarkeit darauf abgestimmt sein.
Barrierefreiheit wird im Entwurf zur neuen DIN 18030 definiert: "Barrierefreiheit ist die Eigenschaft von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, wenn sie für alle Menschen mit und ohne Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
1997 wurden an der New York State University, am Center for Universal Design, sieben Leitsätze zur Gestaltung barrierefreier Produkte entwickelt. Diese Leitsätze wurden in den DIN Fachbericht 124 "Gestaltung barrierefreier Produkte" sinngemäß übernommen:
- 1.
gleichberechtigte Nutzbarkeit
- 2.
Flexibilität im Gebrauch
- 3.
einfache, intuitive Benutzung
- 4.
wahrnehmbare Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip
- 5.
Fehlertoleranz
- 6.
belastungsarme Nutzung
- 7.
Erreichbarkeit und Zugänglichkeit
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