Schuleinrichtungen
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Allgemeines zu Schuleinrichtungen
Schuleinrichtungen und -ausstattungen sind, angelehnt an DlN 276 u.a., abhängig von der Schulstufe, Schulform bzw. -art, Art, Anzahl, Alter und Größe der Schulkinder bzw. Jugendlichen, schulorganisatorischen, pädagogischen, sozialen, psychologischen u.ä. Gesichtspunkten.
Schuleinrichtungen und -ausstattungen können sehr unterschiedlich sein und sind, angelehnt an DlN 276 u.a., abhängig von Schulstufe, Schulform bzw. -art, Art, Anzahl, Alter und Größe der Schulkinder bzw. Jugendlichen, schulorganisatorischen, pädagogischen, sozialen, psychologischen u.ä. Gesichtspunkten, jeweiligen Unterrichts- und fachspezifischen Erfordernissen.
Von Vorklassen und Grundschulen mit ausgesprochen kindgemäßen, wohnlichen, überwiegend spielerischen Ausstattungs- und Einrichtungselementen bis zu Berufsschulen mit mehr berufsbezogenen, arbeitsphysiologischen und funktionell-technischen Aspekten, Mobiliar und Gerät sowohl für konventionelle Unterrichtsformen, wie für neue Situationen des Lernens und Lehrens in wechselnden Gruppierungen und mit Unterrichtsmedien, variierbare Anordnung, mehrfache Nutzung und Kombinationen erhöhen den Gebrauchswert. Auf Ersatz- und Nachbeschaffungsmöglichkeit, Lagerhaltung und Kosten achten. Materialien, Formen und Farben auf Gesamtausstattung und -einrichtung abstimmen. Durch entsprechende Formen (gerundete bzw. abgefasste Kanten etc.) Verletzungen (Stoßen, Stolpern, Quetschen) vermeiden. Auf robuste und widerstandsfähige Verarbeitung ist besonders zu achten.
Bei Ausstattung und Einrichtung von Schulen sind darüber hinaus ganz oder in Teilen zu beachten:
Gesetze und Verordnungen der Bundesländer
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Richtlinien (allgemeine und spezielle)
Bestimmungen, Arbeitsblätter, DlN-Normen
sonstige Merkblätter und -hefte
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