Senkrechtaufzüge
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Allgemeines zu Senkrechtaufzüge
Senkrechtaufzüge werden auch als Hebebühnen bezeichnet. Mit einer Betriebsgeschwindigkeit von max. 0,2 m/s finden Senkrechtaufzüge insbesondere dort Anwendung, wo ein Gebäude nachträglich behindertengerecht erschließbar ausgestattet werden soll, da in diesem Fall der Einbau einer Rampe nach DIN 18025 aufgrund von Platzmangel oft nicht möglich ist. Senkrechtaufzüge können sowohl im Gebäudeinneren als auch im Außenbereich montiert werden.
Mit Hilfe von Hebebühnen können z. B. Rollstuhlbenutzer in die Lage versetzt werden Höhenunterschiede, insbesondere im Außenbereich von Gebäuden, ohne fremde Hilfe zu überwinden.
Hebebühnen sind in unterschiedlichen Ausführungen von verschiedenen Herstellern auf dem Markt. Nach VdTÜV-Merkblatt darf die Hubhöhe einer Hebebühne in öffentlichen Bereichen 1,80 m nicht überschreiten. Die maximale Grundflächengröße der Plattform ist mit 2,0 m2 angegeben.
Weitere Anforderungen an Senkrechtaufzüge sind geeignete Sicherungseinrichtungen um Abstürze zu vermeiden. Eine Seite ist mit einer mind. 1,0 m hohen Brüstung mit einem Handlauf in 90 cm Höhe, die anderen Seiten (außer der Zugangsseite) sind z. B. durch ein Geländer oder eine Verkleidung zu sichern.
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