Treppenstufen
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Allgemeines zu Treppenstufen
Treppenstufen sind Elemente der Treppenkonstruktion und können als Blockstufen, Plattenstufen, Keilstufen oder Winkelstufen ausgeführt werden. Treppenstufen werden auf Unterkonstruktionen (Holz, Metall, Naturstein, Beton) aufgelegt, in Wänden auskragend befestigt oder an unterschiedlichen Konstruktionen aufgehängt. Entsprechend der DIN 18065 müssen Treppenstufen in Wohngebäuden eine bestimmte Stufentiefe und Stufenhöhe aufweisen. Für Treppen, die zu Aufenthaltsräumen führen muss die Stufentiefe mindestens 26 cm, die Stufenhöhe maximal 20 cm betragen. Die Unterschneidung für Treppenstufen beträgt 3 cm.
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