Architekturobjekt 74 von 84

Architekturobjekte


Sternschanze, Hamburg

20357 Hamburg, Sternschanze 1

Mit freundlicher Unterstützung von REGUPOL Germany

Aussenansicht - Sternschanze, Hamburg

© BSW

Aussenansicht - Sternschanze, Hamburg

© BSW

Aussenansicht - Sternschanze, Hamburg

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Basisdaten zum Objekt

Lage des Objektes

Sternschanze 1, 20357 Hamburg, Deutschland

Objektkategorie

Objektart

Art der Baumaßnahme

Neubau

Fertigstellungstermin

09.2011

Verwendete Produkte

Beschreibung

Objektbeschreibung

Seine Längsseite verläuft exakt entlang der Gleise. Das dem Gebäude am nächsten liegende Gleis liegt in nur fünf Metern Entfernung von der Südseite des Gebäudefundaments. Das Gebäude ist ca. 80 Meter lang, drei Stockwerke hoch und ruht auf Stahlbetonpfeilern, die ihrerseits auf der Wandkonstruktion des Kellergeschosses stehen. In der Zeit von 6 bis 22 Uhr fahren auf den beiden am nächsten zum Gebäude liegenden Gleisen durchschnittlich 266 Züge in beide Fahrtrichtungen, also rund 17 Züge pro Stunde. Der Zugverkehr setzt sich aus Güterzügen, ICE, Regionalbahnen, S-Bahnen und Sonstigen zusammen, zu denen auch Stopfmaschinen zählen – Schienenfahrzeuge zur Instandhaltung der Gleisstrecken – die von allen vorbeifahrenden Zügen die mit Abstand stärksten Erschütterungen erzeugen.

Das Gebäudefundament wurde auf einer Bodenplatte aus unbewehrtem Beton vollflächig auf Regufoam® 510 elastisch gelagert. Zusätzlich wurden die Außenwände des Kellergeschosses vertikal mit dem gleichen Material schwingungstechnisch von der Umgebung entkoppelt. Die durch die zahlreichen Zugvorbeifahrten zu erwartenden Erschütterungsimmissionen im Gebäudeinneren sollten durch diese Maßnahmen unterhalb der Anhaltswerte der DIN 4150, Teil 2, reduziert werden. Die Abstimmfrequenz der elastischen Lagerung sollte deshalb laut einer vorab erstellten Prognose der Erschütterungsimmissionen f = 9 – 10 Hz betragen.

Nach Fertigstellung des Gebäudes wurden die Erschütterungsimmissionen an zwei Messpunkten im Gebäudeinneren und an einem Messpunkt neben dem gebäudenächsten Gleis untersucht. Zur Einordnung der vorhandenen Erschütterungsimmissionen in die Grenzwerte der DIN 4150, Teil 2, mussten die maximalen Schwingstärken (KBFmax) der vom gebäudenahen Gleis ausgehenden Erschütterungen ermittelt werden. Die KBFmax-Werte lagen mit 0,3 mm/s zwischen dem von der Norm verlangten unteren Anhaltswert AU = 0,2 und dem oberen Anhaltswert AO = 5,0. Deshalb wurde laut Norm die Beurteilungsschwingstärke KBFTr ermittelt und mit dem in der Norm genannten Anhaltswert für schwankende Erschütterungseinwirkungen Ar = 0,1 mm/s verglichen. In KBFTr sind die Immissionen der Anzahl und Art der auf den beiden gebäudenahen Gleisen vorbeifahrenden Züge enthalten.

Am sensibelsten Messpunkt (MP2) in der dritten Gebäudeebene wurde eine Beurteilungsschwingstärke von KBFTr = 0,046 errechnet. Dieser Wert liegt deutlich unter Ar = 0,1. Trotz der Nähe zu den vier viel befahrenen Bahngleisen konnte der Anhaltswert durch die schwingungstechnischen Maßnahmen am Gebäudefundament eingehalten werden.

Zur Überprüfung der Funktionsweise der Isolierung wurden abschließend aus den Schwinggeschwindigkeitssignalen Schmalbandfrequenzen berechnet. Dabei ergab sich, dass am Messpunkt 2 unterhalb der Abstimmfrequenz der elastischen Lagerung von 10 Hz keine relevanten Frequenzen auftraten. Eine ausgeprägte Resonanzbildung existiert nicht, die Abstimmfrequenz entspricht der Prognose.

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