Architekturobjekte
Sternschanze, Hamburg
20357 Hamburg, Sternschanze 1
Mit freundlicher Unterstützung von REGUPOL Germany
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Basisdaten zum Objekt
Lage des Objektes
Sternschanze 1, 20357 Hamburg, Deutschland
Objektkategorie
Objektart
Art der Baumaßnahme
Neubau
Fertigstellungstermin
09.2011
Verwendete Produkte
Lage und Umgebung
Beschreibung
Objektbeschreibung
Das Gebäudefundament wurde auf einer Bodenplatte aus unbewehrtem Beton vollflächig auf Regufoam® 510 elastisch gelagert. Zusätzlich wurden die Außenwände des Kellergeschosses vertikal mit dem gleichen Material schwingungstechnisch von der Umgebung entkoppelt. Die durch die zahlreichen Zugvorbeifahrten zu erwartenden Erschütterungsimmissionen im Gebäudeinneren sollten durch diese Maßnahmen unterhalb der Anhaltswerte der DIN 4150, Teil 2, reduziert werden. Die Abstimmfrequenz der elastischen Lagerung sollte deshalb laut einer vorab erstellten Prognose der Erschütterungsimmissionen f = 9 – 10 Hz betragen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wurden die Erschütterungsimmissionen an zwei Messpunkten im Gebäudeinneren und an einem Messpunkt neben dem gebäudenächsten Gleis untersucht. Zur Einordnung der vorhandenen Erschütterungsimmissionen in die Grenzwerte der DIN 4150, Teil 2, mussten die maximalen Schwingstärken (KBFmax) der vom gebäudenahen Gleis ausgehenden Erschütterungen ermittelt werden. Die KBFmax-Werte lagen mit 0,3 mm/s zwischen dem von der Norm verlangten unteren Anhaltswert AU = 0,2 und dem oberen Anhaltswert AO = 5,0. Deshalb wurde laut Norm die Beurteilungsschwingstärke KBFTr ermittelt und mit dem in der Norm genannten Anhaltswert für schwankende Erschütterungseinwirkungen Ar = 0,1 mm/s verglichen. In KBFTr sind die Immissionen der Anzahl und Art der auf den beiden gebäudenahen Gleisen vorbeifahrenden Züge enthalten.
Am sensibelsten Messpunkt (MP2) in der dritten Gebäudeebene wurde eine Beurteilungsschwingstärke von KBFTr = 0,046 errechnet. Dieser Wert liegt deutlich unter Ar = 0,1. Trotz der Nähe zu den vier viel befahrenen Bahngleisen konnte der Anhaltswert durch die schwingungstechnischen Maßnahmen am Gebäudefundament eingehalten werden.
Zur Überprüfung der Funktionsweise der Isolierung wurden abschließend aus den Schwinggeschwindigkeitssignalen Schmalbandfrequenzen berechnet. Dabei ergab sich, dass am Messpunkt 2 unterhalb der Abstimmfrequenz der elastischen Lagerung von 10 Hz keine relevanten Frequenzen auftraten. Eine ausgeprägte Resonanzbildung existiert nicht, die Abstimmfrequenz entspricht der Prognose.
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