Das Grundstück galt wegen des sehr schmalen Zuschnitts und der extremen Hanglage (18m Höhendifferenz) lange als unbebaubar.
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© Sigurd Steinprinz
Dieses Bild wurde der Heinze GmbH im Rahmen des Heinze ArchitektenAWARDs 2020 zur Dokumentation beispielhafter Architektur zur Verfügung gestellt. Es wurde von dem einreichenden Planer selbst zur Plattform hinzugefügt.