Als öffentlich zugängliche Fläche, zudem als Terrasse über 60 Zentimetern Höhe, war ein Terrassenbelag mit einer „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ (AbZ) erforderlich: „Die Beliebte massiv“ mit Zulassungsnummer Z-10.9-484 wurde mit der vorgeschrieb
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