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REHAU Window Solutions
Abdichtung und Dämmung zum Baukörper
Die Hohlräume in der Baufuge zwischen Baukörper und Elementen sind mit isolierendem Dämmmaterial vollständig auszufüllen. Die Auswahl des Dämmstoffes obliegt dem Auftraggeber und ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Die Anschlusskonstruktion muss so ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich nach außen möglich ist. Dieser Ausgleich wird sichergestellt, wenn die raumseitigen Dichtmaterialien einen höheren Diffusionswiderstand aufweisen als die auf der Außenseite oder wenn außenseitig witterungsgeschützt angeordnete Druckausgleichsöffnungen vorgesehen werden. An der Bewitterungsseite sind die Fugen daher dauerelastisch schlagregendicht abzudichten. Raumseitig sind die Fugen dauerelastisch luftdicht abzudichten. Es ist zu beachten, dass die Innenseite der Fuge dampfdiffusionsdichter als die Außenseite der Fuge auszuführen ist.
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Dies gilt für die konstruktive Fugenausbildung ebenso wie für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs. Eine Zweiflankenhaftung ist durch den Einsatz von geschlossenzelligem, nicht wassersaugendes Hinterfüllmaterial sicherzustellen. Weitere Hinweise sind dem IVD-Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" zu entnehmen.
Bei der Abdichtung mit imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff sind die Angaben des Herstellers zu beachten, speziell der zur vorhandenen Fugenbreite erforderliche Komprimierungsgrad. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 einzusetzen. Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 2 dürfen nur geschützt vor direkter Bewitterung eingesetzt werden. Die Schlagregendichtheit der Dichtbänder ist auf Verlangen durch Vorlage eines Prüfzeugnisses nachzuweisen.
Für beide Abdichtungsvarianten müssen die Fugenflanken ausreichend parallel und eben sein. Ist dies nicht der Fall, muss die Rohbau-Fugenflanke nach den Vorgaben der DIN 4108-7 bauseits nachgearbeitet werden. Wird eine Nacharbeit erforderlich, hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen und den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Bei der Abdichtung der Fenster mit Bauabdichtungsbahnen gilt DIN 18195-9, sofern vom Auftraggeber keine anderen Vorgaben formuliert wurden. Sie müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Die bauphysikalischen Grundlagen für die Anwendung von diffusionsoffenen und dampfdichten Bauabdichtungsbahnen sind zu beachten.
Bei der Festlegung der Fugenbreite sind die auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, die Bewegung des Baukörpers und die zulässige Dehnungsaufnahme der Dichtstoffe zu berücksichtigen. Es darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet werden.
Das Abdichtungssystem ist auf den Wandaufbau und die vorhandenen Gegebenheiten abzustimmen. Die Auswahl des jeweiligen Dichtstoffes obliegt dem Auftraggeber und ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
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