Abschottung von nichtbrennbaren Rohren bis 160 mm mit Rexalit nach MLAR

REX Industrie-Produkte


Abschottung von nichtbrennbaren Rohren bis 160 mm mit nichtbrennbarer Silikatfasermatte nach MLAR

Schubelastischen Brandabschottung von Durchbrüchen, belegt mit nichtbrennbaren Rohren (z. B. Kupfer, Stahl, Guß..) bis Außendurchmesser 160 mm durch Mauerwerke und Decken, nach Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie. Die (Abstands-)Regeln der MLAR müssen eingehalten werden.

Lieferung und Einbau gemäß Herstellervorschrift.

Außendurchmesser Rohr: ... mm

Gewähltes Fabrikat (oder gleichwertig):

Rexalit®

In Rollen 100 x 20 mm und 200 x 20 mm, Länge = 10 m

Prüfzeugnis 904 2578 000-1 für Nichtbrennbarkeit DIN 4102 A1

Prüfzeugnis 904 2578 000-2 nach DIN 4102-17 (Schmelzpkt. > 1000°C).

Zugelassen nach MLAR.

Herstellernachweis:

Rex Industrie-Produkte

74541 Vellberg

https://www.rex-industrie-produkte.de/brandschutzprodukte/

  • Menge: ..........
  • Einheit: Stk
  • EP: ..........
  • GP: ..........

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Die Brandschutz-Fugenschnur von REX verhindert das Übergreifen von Feuer und Rauch auf weitere Gebäudeabschnitte. Als Brandschutzdichtung für Bauteilfugen ist die Fugenschnur für den Brandschutz nach EN 13501-1 in den Feuerwiderstandsklassen EI90, EI120, EI180 klassifiziert. Die nicht brennbare Dichtungsschnur aus Mineralfaser ist mit Glasgarn umflochten und flexibel und elastisch für die brandsichere Fugenfüllung von Bauteilfugen aus Mauerwerk oder Beton.

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