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Allgemeine technischen VORBEMERKUNGEN

ISOCELL


Allgemeine technischen VORBEMERKUNGEN

Dieser Ausschreibungstext ist eine Serviceleistung der ISOCELL GmbH. Die ISOCELL GmbH übernimmt für die Vollständigkeit der Einzelpositionen, als auch zur Ausführung der beschriebenen Leistungen keinerlei Garantie. Der Ausschreibungsvorschlag ersetzt nicht die Planerleistung eines Fachplaners. Dieser hat alle Aussagen und Angaben auf Richtigkeit zu prüfen und ggf. anzupassen.

Grundlage der auszuführenden Arbeiten sind die Die Produkt-, Ausführungshinweise und technischen Merkblätter der ISOCELL GmbH, sowie die VOB Teil C der aktuell gültigen Fassungen, sowie alle in den Gewerken verwendeten anerkannten Regeln der Technik.

Die Verarbeitungsrichtlinien der Firma ISOCELL zu den einzelnen Produkten (Dachbahnen, Dampfbremsen, usw.) sind einzuhalten.

  • Deutsche bauaufsichtliche Zulassung ISOCELL Zellulose

  • Deutsche bauaufsichtliche Zulassung Granublow

  • VAR OMEGA Dachbahnen (Verlegerichtlinien für OMEGA Dachbahnen)

  • VAR Dampfbremsen (Verarbeitungsrichtlinien für ISOCELL Dampfbremsen)

Die nachfolgenden Ausschreibungstexte liegen den Produkten der ISOCELL GmbH zugrunde.

Hinweise zur Ausführung:

Der Einbau von Zellulosedämmstoff darf nur von mit der Bauweise vertrautem, werksgeschultem Personal befugter Gewerbetreibender erfolgen. Ein Fachmann sollte bereits in der Planungsphase, spätestens jedoch bei Baubeginn, hinzugezogen werden. Bei der Verarbeitung ist eine Atemschutzmaske mind. P2 zu verwenden.

Zu beachten ist:

Rangier- bzw. Stellplatz für LKW im Baustellenbereich, mind. 20 Meter.

E - Anschluss f. Einblasmaschine, 380 Volt, 16 Ampere, 5-pol. EURO - Stecker mit Nullleiter

Elektro- und andere Installationen sind zu befestigen, Elektrorohre sind an der warmen Seite der Dämmschicht zu führen. Es ist sicherzustellen, dass in die Einblasebene keine Schrauben und Nägel ragen, da diese eine Verletzung des Einblasschlauches verursachen. Vorbereitende Maßnahmen müssen von den jeweiligen Professionisten (Gewerken) wie folgt ausgeführt werden:

  • Elektroinstallationen wie Steckdosen oder Spots mit nichtbrennbarem Dämmmaterial unterlegen und zusätzliche Einschachtelung mit Gipsfaserplatten.Brandschutzbestimmungen sind zu beachten!

  • Öffnen und Schließen der Einblasöffnungen wenn möglich in der Dampfbremse.

  • Kamindurchführungen mit einer Manschette aus nicht brennbarem Dämmmaterial herstellen (5cm).

  • Fugen, mit Breiten unter 60mm an Giebelwände, Dachflächenfenster etc. mit geeignetem Dämmmaterial abdichten.

  • Windsperren, Dampfbremsen sowie Rieselschutzpapier müssen dauerhaft luftdicht verklebt werden. Insbesondere Anschlüsse an angrenzende Bauteile wie Fenster, Türen, Giebelwände etc. sowie Durchdringungen wie Rohrdurchführungen.

  • Gipskarton(faser)platten erst nach dem Einblasen verspachteln.

  • Bei Metallständerwänden müssen die H-Stanzungen in den Profilen durchgestoßen werden.

  • Kaltwasserleitungen gegen Kondensfeuchte isolieren.

  • Stromkreis mit 16 Ampere absichern. Elektro und andere Installationen gut befestigen.Die Baustellenvorbereitungen zu den einzelnen Bauteilen sind zu beachten!

  • Ansonsten sind die Hersteller- und Verlegerrichtlinien zu beachten.

Die Möglichkeit der Einbringung des Zellulosedämmstoffs in das Gefach ist im Vorfeld mit geeigneten Maßnahmen (Endoskop) durch die Bauleitung festzustellen und dient als Grundlage für das Bohren der Einblasöffnungen.

Bei Aufbauten auf die oberste Geschoßdecke ist die Tragfähigkeit der Decke zu prüfen. Die Aufständerung ist mechanisch stabil auszuführen. Die Belastbarkeit ist auf den Belastungsfall plus Sicherheit auszulegen.

  • die Wärmedämmung aus Zellulose wird hohlraumfüllend und setzungssicher eingeblasen,

  • Mindestdämmdicke Dämmung 10 cm,

  • Bei der Verarbeitung ist eine Atemschutzmaske mind. P2 zu verwenden.

Zur technischen Ausführung gelten die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, sowie alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN-und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik.

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