Wienerberger GmbH
Oldenburger Allee 26
30659 Hannover
Deutschland
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Wienerberger
Dachdeckungsarbeiten nach DIN EN 1304
unter Verwendung von Dachziegeln der Wienerberger GmbH
Als Bestandteile des Vertrages gelten:
1. Das nachstehende Leistungsverzeichnis.
2. Die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen nach DIN 1960.
3. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen nach DIN 1961.
4. Die technischen Vorschriften für Bauleistungen, neuester Stand:
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten,
DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten,
DIN 18339 (Klempnerarbeiten).
5. Die DIN-Vorschriften DIN EN 1304 und 1024 sowie das Fachregelwerk des Deutschen
Dachdeckerhandwerks, neuester Stand.
6. Die DIN-Vorschriften 4108 Wärmeschutz im Hochbau, neuester Stand.
7. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
8. Die Herstellervorschriften, neuester Stand.
9. Die technischen und baupolizeilichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
10. Die vom Bauherren oder Architekten evtl. besonders geforderten Bedingungen.
11. Die Kenntnis der Bauteile ist für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes erforderlich.
12. Der Bieter hat die Durchführung seiner Arbeiten mit den anderen Gewerken so abzusprechen, dass
ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.
13. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit. Das heißt,
Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
14. Nach Auftragserteilung sind alle zur Erstellung der Dacheindeckung wichtigen Deckmaße umgehend
dem ausführenden Betrieb mitzuteilen. Vor dem Eindecken sind die Farben der Dachziegel zu prüfen
und aus mehreren Paletten gemischt zu verlegen. Formziegel und technisches Zubehör müssen, wie
die Flächenziegel, von der Wienerberger GmbH sein.
15. Die Einheitspreise sind für ein Gebäude mit ___ Vollgeschossen zu rechnen.
PLZ, Ort
(Stempel und rechtskräftige Unterschrift des Bieters)
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