KANN GmbH Baustoffwerke
Bendorfer Str. 180
56170 Bendorf
Deutschland
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KANN Baustoffwerke
Außenplatten aus Beton nach DIN EN 13748-T2 in der Qualität Th1, UT, 7T, H, B und A1f mit profilierter Fase 2x3 mm. Oberfläche mit feiner Schieferstruktur und werkseitig aufgebrachtem CleanKeeper® Plus Oberflächenschutz.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Betonplatte als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06 sind zu beachten.
Formate (L/B/D cm): 40/40/3,8; 60/40/3,8; 60/60/308; 80/40/308
Farben: hellgrau, anthrazit, beige,
Format: ______________
Farbe: __________________
m² __________
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Musterplatten sind den Auftraggebern vorzulegen.
Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Es ist auf eine vollflächige Auflage der Platten auf der Betung zu achten. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten.
Die Platten sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Ein Fugenabstand nach DIN 18318 von 3-5 mm ist unbedingt einzuhalten.
Die Platten sind mit einem farblosen Gummihammer vorsichtig anzuklopfen. Der Belag wird nicht maschinell abgerüttelt.
Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß
DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB 06 erfolgen.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.
Alternativ liefern wie vor beschrieben, aber Verlegung auf Platten- und Stelzlager oder Mörtelsäckchen:
Bezugsquelle:
Kann GmbH Baustoffwerke
Postfach 13 63
56158 Bendorf-Mülhofen
Telefon 02622 707-0
Telefax 02622 707-165
- Menge: ..........
- Einheit: m²
- EP: ..........
- GP: ..........
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