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Grundlagen der Ausschreibung

SALTO Systems


Grundlagen der Ausschreibung

Die in der folgenden Ausschreibung enthaltenen Anforderungen und Leistungen sind zwingend zu erfüllen. Dem Bieter obliegt es, seinem Angebot entsprechende Unterlagen und Nachweise der angebotenen Produkte beizulegen. Die Funktionsweise der Komponenten und Zubehörteile haben den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Anforderungen zu entsprechen. Davon abweichende ggf. dem Funktionszweck besser dienenden Ausführungen sind gewünscht, müssen aber entsprechend begründet und dokumentiert werden.

Es kann zum Hauptangebot auch ein Nebenangebot durch den Bieter eingereicht werden. Voraussetzung für ein zum Hauptangebot eingereichtes Nebenangebot ist, dass die darin angebotenen Produkte und Leistungen vollumfänglich den Anforderungen und Grundlagen des Leistungsverzeichnisses entsprechen. Ist nach eingehender Prüfung eines Nebenangebotes festzustellen, dass die Anforderungen und Grundlagen des Leistungsverzeichnisses durch das Nebenangebot nicht oder auch nur in Teilen nicht erfüllt werden, muss das Nebenangebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu informieren. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preiserhöhungen) aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. Hat der Bieter den Eindruck, dass einzelne Teile nicht ausreichend oder überhaupt nicht beschrieben sind, so hat er diese in einem Ergänzungsangebot mit Angebotsabgabe anzubieten und zu erläutern. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, werden nicht vergütet. Maßgebend für das Angebot, die Ausführung und Abrechnung sind die für die Ausführung von Schließanlagen zum Termin der Angebotsabgabe und Ausführung gültigen Vorschriften, Normen und die anerkannten Regeln der Technik.

Die anzubietende Zutrittskontrolle mit den zugehörigen Komponenten muss in Leistungsumfang, Auslegung und Dienstleistung den Maßstäben eines industriell gefertigten Sicherheitsproduktes entsprechen. Die Hochwertigkeit des angebotenen Produktes muss, unabhängig von der Zugehörigkeit des Bieters zu etwaigen der Sicherheit dienenden Initiativkreisen, gewährleistet werden.

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