HUECK System
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HUECK System
HUECK Trigon 50 FP30 - Fassade mit Anforderungen an den Brandschutz E/EI 30 als Pfosten-Riegel-Konstruktion
Aluminiumfassadenkonstruktion zur Errichtung von nichttragenden Außenwänden mit zusätzlichen Anforderungen an den Brandschutz, Feuerwiderstandsklassen EI 30 bzw. E30 nach EN 13501-2
Konstruktionsmerkmale:
Wärmegedämmte Aluminiumfassaden-Konstruktion in Pfosten-Riegel-Bauweise für senkrechte (max. 10° Neigung) Verglasung.
Pfosten-, Riegel- und Abdeckprofile Bestandteil des Hueck-Systembaukastens Fassade [Hueck Trigon 50], mit jeweils eingeschobenem Zusatzprofil und nichtbrennbaren Dämmstreifen sowie einer Dämmschichtleiste im Falzbereich. Glasfaserverstärktes Polypropylen als Distanzprofil in der Isolierzone.
Hochbelastbare T-Verbindung (Verbindung zwischen Pfosten und Riegel), einschließlich Fassadenverschraubung bauaufsichtlich zugelassen.
Bei hohen Gewichten Schwerlasträger bis 500kg Füllungsgewicht verfügbar.
Ansichtsbreite von 50 mm, Profiloptik entsprechend dem Hueck-Systembaukasten Fassade [Hueck Trigon 50],. Bautiefen je nach statischen Erfordernissen. Gerundete Kanten am Pfosten- und Riegelprofil.
Verglasung / Paneele:
Verglasung (als Einfach- oder Isolierverglasung, wahlweise 3-fach Verglasung) und Paneele, max. zulässige Größe wahlweise im Hoch- oder Querformat nach Zulassung:
Brandschutzglas:1500 x 3000 mm,
Brandschutzpaneel:1500 x 3000 mm
Die Verglasung erfolgt von außen mittels hohlkammerbildenden EPDM-Dichtprofilen und Aluminium-Andruckleisten, als Trockenverglasung ohne Dichtmasse, nach dem Klassifizierungsbericht und Verarbeitungsanleitung.
Innere EPDM-Verglasungsdichtungen mit kammerbildenden Falzstegen.
Raum- und außenseitig umlaufend einheitliche Dichtungsstärke.
Dampfdruckausgleich verdecktliegend über Ausstanzungen der äußeren Dichtprofile.
Anschluss/Übergang der Brandschutzfassade an eine Fassade ohne Brandschutzeigenschaften
Der Anschluss an brandschutztechnisch nicht klassifizierte Glasfassaden ist zulässig. Über die Notwendigkeit und Breite eines eventuell erforderlichen Sicherheitsfeldes entscheidet die örtliche Bauaufsichtsbehörde.
Decken- und Wandanschlüsse:
Anschluss an Decken und Wände aus Massivbeton mit einer Rohdichte ≥ 2200kg/m³ und einer Dicke ≥ 200mm.
Sonnenschutz:
Falls die Fassadenkonstruktion in Verbindung mit Sonnenschutz ausgeführt wird, muss dieser aus mind. normalentflammbaren Baustoffen (Baustoffklasse E nach EN 13501-1 bzw. DIN 4102 B2) bestehen.
Absturz:
Die Absturzsicherheit ist gesondert nachzuweisen.
Übereinstimmungsnachweise/Kennzeichnung:
Die Fassadenkonstruktion mit Anforderungen an den Brandschutz darf nur durch einen produktgeschulten Hersteller (Verarbeiter) ausgeführt werden, der eine werkseigene Produktionskontrolle nachweisen kann.
Die Übereinstimmung mit der Leistungserklärung ist durch das CE Zeichen zu deklarieren.
- Menge: ..........
- Einheit: Stk
- EP: ..........
- GP: ..........
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