KANN GmbH Baustoffwerke
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KANN Baustoffwerke
Versickerungsfähiges Pflastersteinsystem aus Beton nach DIN EN 1338,Qualität DI(K) mit 5 mm Drainfuge,
R5 /2 mm gefasten Kanten und einer mehrfarbigen, nuancierten, betonglatten Oberfläche mit Natursteinkörnungen zur Verlegung eines wilden Verbandes.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Betonstein-Pflaster als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers sowie die Angaben der DIN 18318 der ZTV Pflaster-StB 20 und dem Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (MVV) sind zu beachten.
Rastermaße: 15 x 15 cm; 22,5 x 15 cm; 30 x 15 cm; 30 x 30 cm; Dicke 6 cm; Lieferung der Formate nur in kombinierten Lagen (nicht verlegegerecht)
Farben: grau/anthrazit nuanciert;
Rastermaß: ___________Farbe: ________________________________m² __________ €/m² ___________
Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial Splitt 2/5 mm gemäß dem Prüfzeugnis „Versickerungsleistung La Tierra Aqua“ fachgerecht verlegen. Die Fugen sind mit einem Edelsplitt 1/3 mm zu schließen. Der Baugrund hat eine Wasserdurchlässigkeit von kf > 5,4*10-5 m/s aufzuweisen. (Für die Tragschicht gilt: kf > 5,0*10-5 m/s.).
Die Pflastersteine sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Nach dem Verlegen ist in Abständen von 2 m die Fläche auszurichten und die Rechtwinkligkeit zu überprüfen. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens beibehalten werden
Der saubere Pflasterbelag ist mit einem Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von max.130 kg und einer Zentrifugalkraft von etwa 18 bis 20 kN bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur im trockenen Zustand unter Verwendung einer Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden.
Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen und überschüssiges Fugenmaterial unmittelbar zu entfernen.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.
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