KANN GmbH Baustoffwerke
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KANN Baustoffwerke
Großformatige Außenplatten gefertigt nach Richtlinie für Betonteile ohne Norm mit Gütezeichen (RiBoN) mit 2 cm starken Granitkeramik Oberflächen mit einer Wasseraufnahme von ≤ 0,5% und einem 3 cm dickem Betonkern mit angeformten Abstandhaltern. Granitkeramik Oberfläche fein strukturiert mit dezent nuancierter Naturstein Optik.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Platten als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318, der ZTV Pflaster-StB 20, sowie der ZTV Wegebau sind zu beachten.
Format (L/B/D): 120/120/5 cm
Fugenbreiten: min. 3 mm
Farben: steingrau
Format: _____________ Farbe: ______________ m² __________ €/m² _________
Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial, vorzugsweise Splitt der Korngöße 1 / 3 mm fachgerecht verlegen. Es ist auf eine vollflächige Auflage der Platten auf der Bettung zu achten. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Die Platten sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Für eine schonende und einfache Verlegung ist ein auf das Plattengewicht abgestimmtes Vakuum-Verlegesystems (z.B. Probst Vakuum-Handy VH, Probst QuickJet oder Optimas SV200E) zu verwenden. Durch den Einsatz von Verlegeklammern kann es zu Kantenabbrüchen kommen. Ein Fugenabstand von mindestens 3 mm ist unbedingt einzuhalten. Die Platten sind mit einem farblosen Gummihammer vorsichtig anzuklopfen. Der Belag darf nicht maschinell abgerüttelt werden. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß ZTV Wegebau erfolgen.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.
- Menge: ..........
- Einheit: m²
- EP: ..........
- GP: ..........
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