KANN GmbH Baustoffwerke
Bendorfer Str. 180
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KANN Baustoffwerke
Betonplatte nach der "Richtlinie für Betonteile ohne Norm mit Gütezeichen (RiBoN)" mit quadratischen Kammern zur Begrünung als ökologischen Flächenbelag fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben des Merkblattes für die wasserdurchlässige Befestigung von Verkehrsflächen (FGSV) sind zu beachten.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
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Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Hartgesteinedelsplitt der Körnung 2/5 mm (alternativ 1/3 mm) fachgerecht verlegen. Die Rasengitterplatten sind gemäß den Angaben der Bauleitung einzubauen.
Die Vegetationskammern werden mit einem wasserdurchlässigen und tragfähigen Gemisch aus 10 Massen-% Oberboden der Bodengruppe 2 und 4 gemäß DIN 18915 Teil 1, 40 Massen-% Natursand der Körnung 0/4 mm und 50 Massen-% Splitt der Körnung 2/5 mm gefüllt. Dem Substrat ist ein Vorratsdünger mit 5 g/m²N beizufügen. Gemisch aufbringen und einkehren.
Der saubere Belag ist mit einem Flächenrüttler mit Plattengleitvorrichtung und mit einem Betriebsgewicht von maximal ca. 130 kg und einer Zentrifugalkraft von maximal 15 bis 20 kN bis zur Standfestigkeit in Steinlängsrichtung abzurütteln. Nach dem Abrütteln sind die Kammern erneut zu schließen. Auftragsdicke unter Berücksichtigung des Setzungsmaßes bis 2 cm unter der Pflasteroberkante.
Raseneinsaat gemäß DIN 18917 auf Pflasterbelag mit begrünbaren Fugen mit Regelsaatgutmischung RSM 5.1 Parkplatzrasen für trockene Lagen. Saatgutmenge 25 g/m² der begrünbaren Fläche oder 5 g/m² der Gesamtfläche. Saatgut in einem Arbeitsgang oberflächig ansäen. Anschließend Oberboden nicht über 1 cm Höhe einkehren, um das Saatgut abzudecken.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.
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