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Rechteckpflaster

KANN Baustoffwerke


Pflasterstein aus Beton nach DIN EN 1338,Qualität DI(K),Minifase, betonglatter Oberfläche und Vorsatzschicht mit Natursteinkörnung.

Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.

Betonstein-Pflaster als Flächenbefestigung fachgerecht

herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und

die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06

sind zu beachten.

Rastermaße (L/B): 10 cm / 10 cm; 20 cm / 10 cm

Steindicke: 6 cm

Farben: grau; anthrazit, rot

Rastermaß: ___________

Farbe: ________________________________

m² __________

Rastermaß: ___________

Farbe: ________________________________

m² __________

Rastermaß: ___________

Farbe: ________________________________

m² __________

Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand)

Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in

kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm,

fachgerecht verlegen. Die Filterstabilität von Fuge,

Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten.

Die Pflastersteine sind gemäß den Angaben der

Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen.

Nach dem Verlegen ist in Abständen von 2 m die Fläche

auszurichten. Ein Fugenabstand nach DIN 18318 von 3-5

mm ist unbedingt einzuhalten.

Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem

Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial nach

DIN 18318 beibehalten werden.

Der saubere Pflasterbelag ist mit einem Flächenrüttler

mit einem Betriebsgewicht von 130 kg und einer

Zentrifugalkraft von etwa 18 bis 20 kN bis zur

Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur im

trockenen Zustand unter Verwendung einer

Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden. Nach dem

Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen. Hierzu

wird das Fugenmaterial unter Wasserzugabe

eingeschlämmt.

Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller

erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen

ist im Einheitspreis einzurechnen.

  • Menge: ..........
  • Einheit: 
  • EP: ..........
  • GP: ..........

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