KANN GmbH Baustoffwerke
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KANN Baustoffwerke
Außenplatten gefertigt nach Richtlinie für Betonteile ohne Norm mit Gütezeichen (RiBoN) mit 2 cm starken Granitkeramik Oberflächen mit einer Wasseraufnahme von ≤ 0,5% und einem 3 cm dickem Betonkern mit angeformten Abstandhaltern. Granitkeramik Oberfläche fein strukturiert mit nuancierter Gesteins- Optik und Rostbraunem Farbspiel.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Platten als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318, der ZTV Pflaster-StB 20, sowie der ZTV Wegebau sind zu beachten.
Format (L/B/D): 80/40/5 cm
Fugenbreiten: min. 3 mm
Farben: grau, anthrazit
Format: _____________ Farbe: ______________ m² __________ €/m² _________
Format: _____________ Farbe: ______________ m² __________ €/m² _________
Musterplatten sind den Auftraggebern vorzulegen.
Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial, vorzugsweise Splitt der Korngöße 1 / 3mm fachgerecht verlegen. Es ist auf eine vollflächige Auflage der Platten auf der Bettung zu achten. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Die Platten sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Im strengen Rahmen der zulässigen Toleranzen können vor allem lang- und schmalformatige Keramikplatten eine vertikale Krümmung aufweisen. Eine Verlegung der großformatigen Arctia Platten im Halbverband ist zwar grundsätzlich möglich aber wird nicht empfohlen. Es ist vorteilhafter die Platten in einem Drittel- oder Viertel Verband zu verlegen, um die möglichen sehr geringen Maßtoleranzen optisch nicht hervorzuheben. Ein Fugenabstand von mindestens 3 mm ist unbedingt einzuhalten. Die Platten sind mit einem farblosen Gummihammer vorsichtig anzuklopfen. Der Belag darf nicht maschinell abgerüttelt werden. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß ZTV Wegebau erfolgen.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.
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