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Umpflasterungssatz Hydrant

KANN Baustoffwerke


Formsteine aus Beton gefertigt nach Richtlinie für Betonteile ohne Norm mit Gütezeichen (RiBoN) mit nachgewiesener Frost-Tausalz Beständigkeit und einer Minifase R5/2mm zur Umpflasterung von ovalen Hydranten (Innen Ellipse 37,5 cm x 27 cm). Umpflasterungssatz bestehend aus 8 Teilen. Durch frei drehbaren Innenring am Fugenverlauf der angeschlossenen Pflasterfläche ausrichtbar. Außenabmessungen 62,5 cm x 62,5 cm. Formsteine mit betonglatter oder gewaschener Oberfläche mit Natursteinkörnung. Verfügbar in einer Steinstärke von 8cm oder 10 cm.

Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.

Betonstein-Pflaster als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06 sind zu beachten.

Oberflächen: betonglatt, wassergestrahlt

Farben: grau, anthrazit, hellgrau gewaschen Typ Köln

Rastermaß: ___________Farbe: ________________________________m² __________ €/m² ___________

Rastermaß: ___________Farbe: ________________________________m² __________ €/m² ___________

Steinhöhe: ______

Oberfläche: ___________

Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten.

Die Pflastersteine sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Nach dem Verlegen ist in Abständen von 2 m die Fläche auszurichten und die Rechtwinkligkeit zu überprüfen.

Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß

DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB 06 erfolgen.

Der saubere Pflasterbelag ist bei Steinhöhen bis einschließlich 10 cm mit einem Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 170 bis 200 kg und einer Zentrifugalkraft von 20 bis 30 kN bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur im trockenen Zustand und mit Plattengleitvorrichtung abgerüttelt werden.

Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen. Hierzu wird das Fugenmaterial unter Wasserzugabe eingeschlämmt. Überschüssiges Fugenmaterial ist unmittelbar nach dem einkehren bzw. einschlämmen zu entfernen.

Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.

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