KANN GmbH Baustoffwerke
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KANN Baustoffwerke
Gehwegplatten aus Beton nach DIN EN 1339, Qualität DIKPU mit einer Steindicke von 5cm und unregelmäßig gealterten Kanten geliefert als Verlegeeinheit im Läuferverband mit den Formaten 26,5 x 26,5 cm, 33,1 x 26,5 und 53 x 26,5. Fugenbreiten ca. 5 mm . Als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Platten haben ein naturnahes Farbspiel.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06 sind zu beachten.
Farben: Muschelkalk nuanciert, Nebraska Kies, Nero Bianco, Sandstein
Farbe:________________________ m² __________ €/m² _________
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Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Es ist auf eine vollflächige Auflage der Platten auf der Betung zu achten. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten.
Die Platten sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Ein Fugenabstand nach DIN 18318 von 3-5 mm ist unbedingt einzuhalten.
Die Platten sind mit einem farblosen Gummihammer vorsichtig anzuklopfen. Der Belag wird nicht maschinell abgerüttelt.
Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß
DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB 06 erfolgen.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen. Der Zuschnitt erfolgt normalerweise im Nass-Schnitt. Um das Verschmutzen der zu schneidenden Elemente zu verhindern, sind diese mit Wasser satt vorzunässen und unmittelbar nach dem Schnitt mit klarem Wasser abzuspülen, sonst kann es zu Fleckenbildung durch Sägeschlämme kommen.
- Menge: ..........
- Einheit: m²
- EP: ..........
- GP: ..........
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