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Vorbemerkungen Redbloc-Ziegelfertigteile

Schlagmann Poroton


Das Mauerwerk ist als Elementmauerwerk aus Redbloc Systemwänden nach Z-17.1-() in allen Geschossen lot- und fluchtgerecht nach Montageplan herzustellen. Die Elemente sind entsprechend der Montageanleitung des Herstellers im Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach DIN EN 1996-3/NA zu versetzen, einschließlich erforderlicher Ergänzungs- und Ausgleichsziegel.

Die Leistungen umfassen grundsätzlich das Herstellen des Mauerwerks einschließlich Liefern aller Materialien und Geräte. In den Preis der Fertigwände sind die Herstellung, der Transport sowie das fachgerechte Montieren der Wände bis zu fertigen Leistung einzukalkulieren. Einschließlich Aufriss und Anlegen der Wände mit Zementmörtel mindestens MG IIa.

Die Länge der einzelnen Redbloc-Elemente werden vom Fertigteilhersteller definiert. Die maximalen Abmessungen betragen verlieferungs- und produktionsbedingt l=6m und h=3,5m. Höhere Wände können durch Übereinanderstellen zweier Redbloc-Elemente erreicht werden. Die Wände müssen stets an ihrer Ober- und Unterseite horizontal durch Ringbalken oder durch statisch gleichwertige Maßnahmen, z.B. aussteifende Deckenscheiben, gehalten sein. Das Schließen von Vertikalfugen o.ä. ist in den Einheitspreis einzurechnen. Ebenso sind alle tatsächlich anfallenden Schnitte (z.B. Höhenschnitte, schräge Giebelwände, Rollladen-, Sturzauflager, usw) in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Abrechnungsgrundlagen: Abgerechnet werden alle Aussparungen ≤ 2,5m² Einzelgröße, wie Öffnungen (auch raumhoch), Nischen und Durchdringungen. Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen werden getrennt gerechnet (baus. Rollokasten, baus. Sturz, Unter- und Überzüge, usw). Mauerwerksöffnungen > 2,5m² werden bei der Abrechnung abgezogen.

Das Montagepersonal des AN muss entsprechend vom Lieferanten der Redbloc-Ziegelfertigteile eingewiesen und geschult werden. Dies ist schriftlich zu protokollieren.

Die Leistungen der Redbloc-Ziegelfertigteile umfasst die herstellerseitige Elementplanung. Die Elementplanung muss nach Datenübernahme aus vollständigen Plänen des Architekten und Tragwerksplaners des AG (als PDF-, DXF- oder DWG-Datei) erfolgen. Dabei ist zu ermitteln, wie viele und welche Elemente produziert werden. Die Werkstattplanung ist rechtzeitig vor erforderlichem Fertigungsbeginn dem Architekten, dem Tragwerksplaner, dem Prüfingenieur und ggf. zusätzlich der Bauleitung des AG zur schriftlichen Freigabe zukommen zu lassen. Erforderliche Anpassungen sind zu übernehmen. Vor Beginn der Wandfertigung muss die förmliche Freigabe erfolgen.

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