KANN GmbH Baustoffwerke
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KANN Baustoffwerke
Außenplatten aus Granitkeramik nach DIN EN 14 411 -G mit einer Wasseraufnahme <= 0,5 % und einer feinstrukturierten Oberfläche in “Holz-Optik” mit einer Rutschhemmung von R10 nach DIN 51130.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Platten als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06 sind zu beachten.
Rastermaß (L/B/D): 120/30/2 cm
Fugenbreite: 2 mm
Farben: braun-meliert; grau-braun-meliert, beige-braun meliert, silber-grau-meliert
Format: _____________ Farbe: ______________ m² __________ €/m² _________
Format: _____________ Farbe: ______________ m² __________ €/m² _________
Musterplatten sind den Auftraggebern vorzulegen.
Ungebundene Verlegung im Splittbett:
Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splitt-Sandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Es ist auf eine vollflächige Auflage der Platten auf der Bettung zu achten. Die Bettung darf bei der Verlegung bzw. dem Ablegen der Platten nicht gestört werden, um das Risiko von kippelnde Platten bei der losen Verlegung im Splittbett zu minimieren. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten.
Die Platten sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Ein Fugenabstand von mindestens 3 mm ist unbedingt einzuhalten. Die Platten sind mit einem farblosen Gummihammer vorsichtig anzuklopfen. Der Belag wird nicht maschinell abgerüttelt. Passstücke sind im Nassschnitt mit einem für Feinsteinzeug geeignetem Diamanttrennblatt anzufertigen und unmittelbar nach dem Zuschnitt mit klarem Wasser zu reinigen.
Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß
DIN 18318 bzw. ZTV Wegebau erfolgen.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.
Alternativ liefern wie vor beschrieben, aber: Verlegung auf Platten- oder Stelzlagern oder Schienensystemen:
Die Punkt- bzw. Linienauflager müssen durch integrierte Abstandhalter einen Mindestfugenabstand von 3 mm ermöglichen. Der Auflagerabstand ist auf die Tragfähigkeit bzw. Geometrie der Platten abzustimmen. Der Untergrund ist tragfähig und mit einen Gefälle 2,5% auszuführen. Abdichtungen sind vor mechanischen Beschädigungen oder vor Materialunverträglichkeit durch z.B. Bautenschutzmatten oder Vlies zu schützen. Ab einer Auflagerhöhe von mehr als 15 cm ist eine Absturzsicherung unter den Platten vorzusehen. Die Fugen bleiben nach der Verlegung auf Plattenlagern, Stelzlagern oder Schienensystemen offen.
Alternativ: Liefern wie beschrieben, aber:
Gebundene Bauweise oder Mischbauweise auf Tragschichten ohne Bindemittel mit gebundener Fuge und gebundener Bettung gem. ZTV-Wegebau, Ausgabe 2022, Nutzungskategorie N1:
Verlegung der Platten frisch in Frisch mit auf der Plattenunterseite aufgebrachtem Haftvermittler auf wasserdurchlässigen Bettungs- und Tragschichten. Verfugung mit geeignetem Fugenmörtel. Die Baustoffe sind gemäß den Anforderungen der ZTV-Wegebau, Ausgabe 2022 auszuwählen und nach Herstellerangaben zu verarbeiten. Bewegungsfugen sind in der Fläche und im Anschluss an Bauwerke zu berücksichtigen. Die resultierende Neigung der Oberfläche ist mit min. 1,5% auszuführen.
- Menge: ..........
- Einheit: m²
- EP: ..........
- GP: ..........
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