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Zena® Platten

KANN Baustoffwerke


Außenplatten aus Beton nach DIN EN 13748-T2 in der Qualität Th1, UT, 3T, H, D, A1fl (Rastermaß 60x40 und Rastermaß 80x40) oder Th1, UT, 11T, H, D, A1fl (Rastermaß 80x80) mit einer geschliffenen und fein kugelgestrahlten Oberfläche und gefasten Kanten in Granit-Optik mit Natursteinkörnungen.

Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.

Betonplatte als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 20 sind zu beachten.

Rastermaße:

60 x 40 x 3,6 (LxBxD in cm) oder 80 x 40 x 3,6 (LxBxD in cm) oder 80 x 80 x 5,0 (LxBxD in cm)

Oberfläche: geschliffen und fein kugelgestrahlt

Farben: granitgrau; anthrazit

Rastermaß: ___________ Oberfläche :_____________ Farbe: _____________m² __________ €/m² _________

Rastermaß: ___________ Oberfläche :_____________ Farbe: _____________m² __________ €/m² _________

Rastermaß: ___________ Oberfläche :_____________ Farbe: _____________m² __________ €/m² _________

Musterplatten sind den Auftraggebern vorzulegen.

Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand) Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm, fachgerecht verlegen. Es ist auf eine vollflächige Auflage der Platten auf der Betung zu achten. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten.

Die Platten sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Ein Fugenabstand nach DIN 18318 von 3-5 mm ist unbedingt einzuhalten. Die Platten sind mit einem farblosen Gummihammer vorsichtig anzuklopfen. Der Belag wird nicht maschinell abgerüttelt.

Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß

DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB 20 erfolgen. Überschüssiges Fugenmaterial ist unmittelbar nach dem einkehren bzw. einschlämmen zu entfernen. Abschließend ist eine Grundreinigung (Bauabschlussreinigung) mit Wasser und ggf. mit einem geeigneten Reinigungsmittel und Bürsten durchzuführen.

Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.

  • Menge: ..........
  • Einheit: 
  • EP: ..........
  • GP: ..........

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