mietkautionschweiz.ch
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Baufirmen/Handwerker
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Fachgruppe, Fachbereich, Gewerk
Tiefbau
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1-2
Über uns
Über unsere Firma
Wenn Sie aus einer Mietwohnung ausziehen, sollten Sie Ihre Mietkaution sofort zurückbekommen. Aber manchmal weigern sich die Vermieter, das Geld zurückzugeben.
Ein häufiger Grund: Sie behaupten, der Mieter habe die Wohnung beschädigt oder stark abgenutzt hinterlassen, und die Kaution müsse nun zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten verwendet werden. Wann ist dies rechtens und wann nicht?
Abnutzung durch die Miete abgedeckt
Grundsätzlich zahlt man Miete dafür, dass man eine Wohnung nutzen darf. Es liegt auf der Hand, dass eine Wohnung, auch wenn sie pfleglich behandelt wird, mit der Zeit Verschleißerscheinungen aufweist. Inzwischen haben mehrere OGH-Urteile bestätigt, dass es unter die normale Abnutzung fällt, wenn z.B. die Wandfarbe nach einiger Zeit nicht mehr einwandfrei ist oder Parkettböden Kratzer bekommen. Auch wenn Sie Bohr- und Dübellöcher hinterlassen, ist das kein Grund, die Kaution einzubehalten. Schließlich müssen Sie Ihre Kisten und Regale ja auch irgendwo befestigen.