Jansen Tore GmbH & Co. KG
Am Wattberg 51
26903 Surwold
Deutschland
Passende Suchbegriffe zu Jansen Tore
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Aufgrund baurechtlicher Vorschriften dürfen Wände oder Decken, die der brandschutztechnischen Abtrennung in Gebäuden dienen, nicht mit Öffnungen versehen werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Gebäudenutzung dies erfordert.
Durchdringen Förderanlagen Gebäudeabschlüsse, die aufgrund der brandschutztechnischen Konzeption aus feuerwiderstandsfähigen und rauchdichten Wänden und Decken bestehen, müssen die dabei entstehenden Öffnungen im Brand- oder Störfall durch Förderanlagenabschlüsse (FAA) geschlossen werden.
Zu Berücksichtigen sind hierbei die unterschiedlichen Förderanlagen-Typen (wie z. B. Rolle, Gurt, Kette usw.) und ob die Fördertechnik im Schließbereich des Brandschutztores ungetrennt oder mit einer Lücke getrennt ist. Neben einer zugelassenen Feststellanlage (Torsteuerung) kommen darüber hinaus Steuerungssysteme zum Einsatz, die im Stör- oder Brandfall das Freifahren des Schließbereichs sicherstellen.
Hubtor-Förderanlagenabschluss
Aus der Serie Brandschutz-Förderanlagenabschlüsse (FAA) von Jansen Tore
Hubtor-Förderanlagenabschluss
Durch die hohen Anforderungen dieser Doppelfunktion unterscheidet sich ein Förderanlagenabschluss deutlich von einer herkömmlichen Brandschutztür bzw. einem Brandschutztor und wird deshalb auch nach einer eigenen Richtlinie geprüft.
Ungetrennte Förderanlagenabschlüsse | Getrennte Förderanlagenabschlüsse |
Die Förderanlage ist im Schließbereich nicht unterbrochen. | Die Förderanlage ist im Schließbereich unterbrochen. |
Das Fördersystem muss den Schließbereich ungetrennt durchdringen. | Die Fördertechnik muss im Schließbereich getrennt sein (Lücke mind. 85 mm) bzw. durch eine Förderbahntrennvorrichtung oder ein Klappstück beim Schließvorgang getrennt werden können. |
Einsatzbeispiele: | |
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Produkteigenschaften der Förderanlagenabschlüsse
Konstruktionsprinzip:
Bei den Förderanlagenabschlüssen der Firma Jansen wurde das bewährte Konstruktionsprinzip der offenen Ganzstahlbauweise für die Rahmenkonstruktion gewählt.
Rahmen:
Der Rahmen besteht aus Stahlprofilen, die über zugelassene Befestigungsarten mit dem Bauwerkskörper verbunden werden.
Absperrelement / Schieberblatt:
In dem Stahlrahmen ist das Absperrelement beweglich angeordnet. Die Führung erfolgt durch wartungsarme Gleitklötze oder bauartbedingt auch durch Rollenführungen oder Führungsschienen mit kugelgelagerten Rollen. Das Absperrelement wird von einem T-Profilrahmen umfasst und besteht aus mehreren Lagen Kalzium-Silikat-Brandschutzplatten unterschiedlicher Dichte. Die Vorderund Rückseite des Absperrelementes ist durch eine zusätzliche Stahlblechbeplankung geschützt. Die Wiederöffnung des Absperrelementes erfolgt entweder manuell (Griff oder Seilzug) oder motorisch.
Schließmittel und Ausgleichsgewichte:
Von unten nach oben schließende Abschlüsse werden mit einem Schließgewicht ausgerüstet. Waagerecht schließende Wandabschlüsse und Deckenabschlüsse schließen durch Schließgewichte, Federseilrollen oder Türschließer. Von oben nach unten schließen die Abschlüsse durch Eigengewicht. Abhängig von der Größe des Abschlusses kann für die manuelle Wiederöffnung ein Gewichtsausgleich vorgesehen werden.
Dichtsystem:
Im Überdeckungsbereich (Wand / Decke) ist das Absperrelement mit einem unempfindlichen und alterungsbeständigen Dichtsystem versehen. Das Dichtsystem entfaltet unter Hitzeeinwirkung seine volle Schutzfunktion.
Ausstattung:
Alle Förderanlagenabschlüsse sind mit einer zugelassenen Feststellvorrichtung und Endschaltern für die Sicherheitsverriegelung mit der Förderanlage versehen. Die Schließgeschwindigkeit kann in Grenzen reguliert werden.
Zugelassen / geprüft nach:
T90 nach DIN 4102
EI90 nach EN 1366-7
Weiterführende Informationen:
Anwendungsbeispiele:
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