Produktserie 26 von 85

KEMPEROL® FALLSTOP - Durchsturzsicherung für Lichtkuppeln

Aus der Serie KEMPEROL - Flüssigkunststoff-Abdichtungen von KEMPER SYSTEM

KEMPEROL® FALLSTOP ist ein transparentes Beschichtungssystem, das eingebaute Lichtkuppeln nachträglich sichert und die Gefahr von Arbeitsunfällen auf dem Dach verringert. Die Beschichtung besitzt die geprüfte Durchsturzsicherheit in Anlehnung an die GS BAU 18.

Maßnahmen für die nachträgliche Sicherung von Lichtkuppeln

Lichtkuppeln müssen dauerhaft gesichert werden, wenn sie auf Dächern liegen, die regelmäßig betreten werden
Lichtkuppeln müssen dauerhaft gesichert werden, wenn sie auf Dächern liegen, die regelmäßig betreten werden

Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft müssen Lichtkuppeln dauerhaft gesichert werden, wenn sie auf Dächern liegen, die regelmäßig betreten werden. Hierzu gehören Grün- und Solardächer sowie Dächer, auf denen regelmäßige Wartungsarbeiten stattfinden. Dort sind nachträgliche Sicherungsmaßnahmen an den vorhandenen Lichtkuppeln erforderlich.

Das geprüfte KEMPEROL® FALLSTOP bietet eine schnelle und kostengünstige Alternative für die nachträgliche Sicherung von Lichtkuppeln. Die Sicherungsmaßnahmen können bei laufendem Betrieb erfolgen.

Lichtkuppeln gehören zu den unfallträchtigen Schwachstellen. Deshalb müssen „Lichtkuppeln (...), die konstruktiv nicht durchtrittsicher sind, (...) mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen ausgeführt sein, die ein Durchstürzen von Beschäftigten verhindern.“1)

KEMPEROL® FALLSTOP

Einkomponentige, gebrauchsfertige Beschichtung auf Polyurethanbasis ist UV- und witterungsbeständig, flexibel und stoßfest.

Geprüfte Durchsturzsicherheit in Anlehnung an GS BAU 18

Für alle bauüblichen Lichtkuppeln aus z. B. GFK, PC, PMMA, PETG

Geringe Beeinträchtigung des Lichttransmissionsgrades

Für den Einsatz auf RWA geeignet

Keine Dachdurchdringung

Lichtecht und UV-stabil

Durchsturzsicherungsarbeiten bei laufendem Betrieb möglich

Keine Gefahr von Schnittverletzungen

Einfache, schnelle Verarbeitung


1)
Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 (7(3))

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