Produktserie 9 von 10
REINÆRDT Objekt- und Funktionstüren umfassen Schallschutztüren, Einbruchschutztüren, Nassraum- und Feuchtraumtüren, Strahlenschutztüren, Rauchschutztüren, Brandschutztüren sowie Beschusshemmende Türen.

REINÆRDT Objekt-, Funktions- und Multifunktionstüren

Allgemeines zu REINÆRDT Objekt-, Funktions- und Multifunktionstüren

Mit der Bezeichnung Tür ist ein Türelement, bestehend aus Türblatt, Zarge und Türbeschläge gemeint.

Typenbezeichnung

Typ HW = HolzWerkstoff-Türen aus Holzwerkstoffen in Sandwichbauweise

Typ HR = HolzRahmen-Türen aus Massivholz

Beispiel:

HW43–1 = HolzWerkstoff-Tür, einflügelig, Dicke 43 mm

HW43 SH37 = HolzWerkstoff-Tür, einflügelig, Dicke 43 mm mit Schalldammwert 37 dB RwP

Objekttüren

Objekt-Türen sind hoch beanspruchtbare Türen, die überwiegend im NICHT-Wohnbau (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels etc.) zum Einsatz kommen.

REINÆRDT Türelemente sind solide konstruiert und verarbeitet um dauerhaft auch hochbeanspruchte Aufgaben im Objektbau übernehmen zu können.

Sie erfüllen eine Vielzahl von Anforderungen:

Klimabeanspruchung

Dynamische Beanspruchung

eventuelle Zusatzfunktionen

Schallschutz

Einbruchschutz

Nass- und Feuchtraumeignung

Strahlenschutz

Beschusshemmung

Rauchschutz

Brandschutz

Wohnungseingang

Objekttüren werden in Gebäuden eingebaut, bei denen man davon ausgeht, das sich täglich viele Personen darin aufhalten. Deshalb sind besondere Türkonstruktionen, bzw. auch besondere Beschlagsausführungen erforderlich, um diesen höheren Anforderungen gerecht zu werden.

Die höheren technischen Anforderungen müssen sich dabei trotzdem unauffällig in die Anforderung an Design und Optik einfügen.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT-Objekttüren

Schallhemmende Türen

Die Zusatz-Funktion Schallschutz ist (bis auf wenige Ausnahmen) unabhängig von der Optik einer Tür zu sehen und daher ist sie also möglichst unauffällig in eine Türkonstruktion zu integrieren.

REINÆRDT prüft die schallhemmenden Türen im betriebsfertigen Zustand im Labor nach DIN 4109 und DIN EN ISO 140-3 (Prüfnorm). Bei Schallschutztüren, sind schalltechnisch immer Türelemente, d. h. Tür und die dazugehörende Zarge, die Dichtungen, sowie die notwendigen Beschläge gemeint. Türblatt, Zarge, Dichtungen und Beschläge bilden ein System, welches von uns als Hersteller, als geprüfte Einheit nachzuweisen ist.

Ein optimales Ergebnis erreicht man, wenn:

geprüfte, aufeinander abgestimmte Türsysteme verwendet werden.

geeignetes Glas in Lichtausschnitten verwendet wird.

Beschläge verwendet werden, die keine Veränderung an der Grundkonstruktion der Tür nach sich ziehen.

eine gründliche Montage durchgeführt wird und die Einbauanleitungen von REINÆRDT beachtet werden.

die Einbauvoraussetzungen stimmen (Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse)

REINÆRDT Schallschutz-Türelemente sind nach DIN 4109 geprüft und entsprechen den Schallschutzklassen 1,2,3 oder 4 der VDI-Richtlinie 3728.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT Schallschutz-Türelemente

Einbruchhemmende Türen

Einbruchhemmende Türen sollen wirksam dem Versuch entgegenwirken, sich gewaltsam Zutritt in den zu schützenden Raum oder Bereich zu verschaffen.

Einbruchhemmende Türelemente werden immer als gesamtes Element, d. h. Türblatt, Zarge und Beschläge geprüft. Angriffseite ist dabei immer die Bandgegenseite.

Einbruchhemmende Türen werden nach EN 1627 in Widerstandsklassen RC1 bis RC6 eingeteilt. (je höher die Widerstandsklasse, je höher die Anforderungen an die Einbruchhemmung).

RC steht hierbei für „resistance class“.

Die Türen sind mit herstellerseitig ausgewählten Beschlägen (Schlösser, Türbänder, gegebenenfalls Bodendichtungen) geprüft. Auf Anfrage ist auch eine Ausstattung mit anderen höherwertigen Beschlägen möglich, wenn diese ihre Eignung und Verwendungsfähigkeit in einbruchhemmenden Prüfungen nachgewiesen haben.

Die einbruchhemmende Türen müssen je nach Widerstandsklasse und Anforderung mit massiven Schutzbeschlägen nach DIN EN 1906 ausgestattet werden.

Schutzbeschläge erschweren durch die massive Bauweise das gewaltsame Abdrehen des Profilzylinders und damit die direkte Gewalteinwirkung auf das Türschloss. Vielfach sind diese Schutzbeschläge zusätzlich mit einer Zylinderabdeckung (Ziehschutz) versehen.

REINÆRDT Einbruchhemmende Türen sind derzeit in den Widerstandsklassen RC1, RC2 und RC3 lieferbar.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT-Einbruchhemmende Türen

Feuchtraum- und Nassraumtüren

Feuchtraumtüren dürfen kurzfristig einer Feuchteeinwirkung (durch Spitzwasser oder hohe Luftfeuchtigkeit) auf der Oberfläche ausgesetzt sein.

Einsatz: Umkleideräume, Sanitärbereiche oder Behandlungsräume

Nassraumtüren dürfen lang anhaltender Nässeeinwirkung und häufigem Spitzwasser ausgesetzt werden.

Einsatz: Türen in Nasszellenbereichen von Schwimmbädern, Hotels oder Krankenanstalten

Die Türbeschläge müssen für den Einsatz an Feucht- bzw. Nassraumtüren geeignet sein, daher sollten Beschläge aus Edelstahl oder optimiertem Korrosionsschutz zum Einsatz kommen.

Die Zargen sollten verzinkt sein, aus Edelstahl, Aluminium oder auch speziell behandelter Holzwerkstoff.

Die Gütegemeinschaft Innentüren aus Holz hat Türen nach Intensität der Feuchte- bzw. Nässeeinwirkung sowie des Einsatzes definiert, Prüfbestimmungen erarbeitet und veröffentlicht.

REINÆRDT-Türen wurden auf Grundlage der geltenden EN-Normen erfolgreich geprüft.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT-Nassraum- und Feuchtraumtüren

Strahlenschutz-Türen

Strahlenschutz-Türen kommen meist in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäuser zum Einsatz, um Personen vor Röntgen- und Gammastrahlung zu schützen.

REINÆRDT stellt Strahlenschutztüren als Zusatzfunktion zu vielen Türkonstruktionen her. Der erforderliche Bleigleichwert wird durch Bleifolien erzielt, die in die Absperrung (oder zwischen Absperrung und Mittellage) eingesetzt sind. Die Norm DIN 6845 lässt die Halbierung des Bleigleichwertes und damit die symmetrische Verteilung in beide Absperrungen zu. Beispiel: Ein Bleigleichwert von Pb = 1,0 mm wird zu 2 mal 0,5 mm aufgeteilt.

Stahlzargen für Strahlenschutztüren werden inkl. des erforderlichen Bleischutzes hergestellt. Dabei kleiden Bleifolien die Rückseite des Zargenspiegels (auf der Falzseite) aus.

Für extrem hohe Türgewichte werden Stahlzargen anstatt mit 1,5 mm Blechstärke mit 2,0 mm Blechstärke produziert.

Holzzargen in Verbindung mit Strahlenschutztüren eignen sich nur für Bleigleichwerte unter 2,0 mm. Dabei ist konstruktiv zu gewährleisten, dass es zwischen Türblatt und Holzzarge zu einer Überlappung des Bleischutzes kommt. REINÆRDT bietet hierfür unterschiedliche technische Lösungen an.

Um einen durchgehenden Strahlenschutz zu gewährleisten, sind ab einem Bleigleichwert von 2,0 mm spezielle Strahlenschutz-Schlösser mit versetzten Drücker-/Schlüssellöchern (z. B. Dornmaß 40/80 mm) mit Halbzylindern zu verwenden.

REINÆRDT weist ausdrücklich darauf hin, dass nach DIN 6834 kein Einbau in Holzzargen (nur in Stahlzargen) vorgesehen ist.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT-Strahlenschutztüren

Rauchschutz-Türen

Die Aufgabe von Rauchschutztüren ist es im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch im Brandfall für etwa 10 Minuten zu behindern.

Die Anforderungen an Rauchschutztüren sind in der DIN 18095 als verbindliche Vorgabe vorgeschrieben, für die ein entsprechendes Prüfzeugnis vorzulegen ist. Bewusste Abweichungen von dieser Regelung können mit hohen Kosten, Regresskosten zu einem späteren Austausch der Türelemente führen.

Rauchschutztüren nach DIN 18095 müssen folgende Bedingungen erfüllen:

selbstschließend durch Türschließer

Offenhaltung nur mit zugelassener Feststelleinrichtung, die über Rauchmelder im Brandfall automatisch schließen. (Rastfeststellungen oder Offenhaltungen mit Keilen sind nicht erlaubt.)

Tür, Zarge, Türbeschläge und Türschließer bilden eine Einheit. Eine Rauchschutztür darf nur als funktionstüchtiges Element vertrieben werden. Die Verwendungsfähigkeit der Beschläge muss den Auflagen vom „Brandschutz“ entsprechen.

Die Rauchschutz-Funktion ist vom Hersteller durch ein Kennzeichnungsschild (im Türfalz) zu belegen und durch ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachzuweisen.

REINÆRDT bescheinigt mit einer Werksbescheinigung die Übereinstimmung des Bauproduktes und die zulassungsgerechte Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachungen.

Vor dem Einbau ist besonders auf die Kombinationsmöglichkeit mit Wänden, Wandarten und in Verglasungen zu achten. Das amtliche Prüfzeugnis gilt nur dann, wenn deren Kombination z. B. mit Rauchschutz-Verglasungen positiv geprüft und genehmigt wurde.

REINÆRDT Rauchschutztüren sind nach DIN 18095 geprüft.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT-Rauchschutztüren

Feuerschutztüren

Eine Feuerschutztür hat die Aufgabe, eine Öffnung in einer feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wand gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern.

Die Feuerschutztüren sind nicht automatisch Rauchschutztüren nach DIN 18095.

Brandschutztüren nach DIN 4102 müssen folgende Bedingungen erfüllen:

selbstschließend durch Türschließer

Offenhaltung nur mit zugelassener Feststelleinrichtung, die über Rauchmelder im Brandfall automatisch schließen. Rastfeststellungen oder Offenhaltungen mit Keilen sind nicht erlaubt.

Dauerfunktionsfähigkeit über einen langen Zeitraum

Tür, Zarge, Türbeschläge und Türschließer bilden eine Einheit. Eine Brandschutztür darf nur als funktionstüchtiges Element vertrieben werden. Die Verwendungsfähigkeit der Beschläge muss den Auflagen vom „Brandschutz“ entsprechen.

Brandschutztüren werden auch oft in Kombination mit Rauchschutzanforderungen eingesetzt. In diesem Fall sind die Rauchschutzanforderungen zusätzlich zu beachten.

Bei Feuerschutztüren unterscheidet man zwischen folgenden Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120. Das "T" steht in diesem für "Tür" und die jeweilige Zahl dahinter beschreibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten. In Deutschland werden überwiegend T30 und T90 Türen eingesetzt.

Die Brandschutz-Funktion ist vom Hersteller durch ein Prüfschild (im Türfalz, zu finden unterhalb des oberen Türbandes) zu belegen und durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) nachzuweisen.

REINÆRDT als Hersteller bescheinigt außerdem mit dem "Ü-Zeichen" die Übereinstimmung des Bauproduktes und die zulassungsgerechte Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachungen.

In der DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) werden die Begriffe der einzelnen Landesbauordnungen (LBO), die Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Rechtsverordnungen beschrieben und spezifiziert.

Brandschutz in Europa CE EN 16034

Der europäische Binnenmarkt erforderte auch eine Harmonisierung der Normen und bautechnischen Regeln. Die baurechtlichen Grundlagen werden an die neuen Bedingungen schrittweise angepasst. Die nationalen deutschen DIN Normen DIN 4102 und DIN 18095 werden in Zukunft ihre Gültigkeit verlieren und durch die europäische Produktnorm CE EN 16034 abgelöst.

REINÆRDT-Feuerschutztüren sind nach EN 1634 Teil 1 bzw. DIN 4102 geprüft und vom DIBt, Berlin bauaufsichtlich zugelassen.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT-Rauchschutztüren

Beschusshemmende Türen

Beschusshemmende Türen dienen dem Personenschutz und/oder der Objektsicherheit. Entsprechend der gewählten Widerstandsklasse sind beschusshemmende Türen in der Lage Projektile zu stoppen.

Einsatz: Flughäfen, Banken, Sparkassen, Ministerien und Behörden, Polizeidienststellen, Botschaften, Privathäuser.

In der DIN EN 1522 werden für Türen sieben Widerstandsklassen FB1 - FB7 festgelegt.

Bei einem Beschuss des Prüfkörpers wird geprüft, ob Materialsplitter abgeplatzt sind. Die Prüfergebnisse erhalten deshalb den Zusatz:

S = Splitterabgang

NS = splitterfrei

Für beschusshemmende Türen werden 2 mm dicke Stahlzargen verwendet werden, diese sollten massiv ausbetoniert werden.

Alle Beschläge (Schlösser, Türbänder, Drückergarnituren) müssen für das hohe Türgewicht dauerhaft geeignet sein.

REINÆRDT Beschusshemmende Türen werden üblicherweise mit den Türtypen mit Einbruchschutz kombiniert.

Weitere Informationen unter:

REINÆRDT-Beschusshemmende Türen

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