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Planungshilfen Schallschutz
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Schallschutz als oberstes Schutzziel im Hochbau
Ein wirksamer Schallschutz ist ein wichtiges Ziel bei jeder Gebäudeplanung. Erreicht wird dieses Ziel durch die Verwendung entsprechender Baustoffe mit hohem Schalldämmmaß, die Basis für die Ermittlung und Einhaltung von Schallschutzmaßnahmen bildet die DIN 4109.
Schalldämmung von Bauteilen
Um einen guten Schallschutz zu erzielen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Schalldämmend wirken unter anderem:
Anforderungen an den baulichen Schallschutz
In der DIN 4109 sind die Anforderungen an den Schallschutz im Baubereich vorgegeben. Es wird unterschieden zwischen Schutz vor Schallübertragung aus fremden Wohnungen wie Trittschall und Körperschall sowie Schallemissionen von außen zum Beispiel durch hohes Verkehrsaufkommen. Die DIN befasst sich mit der schalltechnischen Qualität der trennenden Bauteile und gibt Vorgaben für die einzelnen Bauteile. So muss eine Wohnungstrennwand laut DIN ein bewertetes Schalldämmmaß Rw von 53 dB einhalten.
Ein wirksamer Schallschutz ist ein wichtiges Ziel bei jeder Gebäudeplanung. Erreicht wird dieses Ziel durch die Verwendung entsprechender Baustoffe mit hohem Schalldämmmaß, die Basis für die Ermittlung und Einhaltung von Schallschutzmaßnahmen bildet die DIN 4109.
Schalldämmung von Bauteilen
Um einen guten Schallschutz zu erzielen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Schalldämmend wirken unter anderem:
- Schwimmend verlegte Estriche
- Wärmedämmverbundsysteme
- Wand- und Deckenverkleidungen
- Schwere Baustoffe wie Kalksandstein oder Ziegel
- Entkoppelte Beplankungen und Wände (zum Beispiel Haus- oder Wohnungstrennwände)
Anforderungen an den baulichen Schallschutz
In der DIN 4109 sind die Anforderungen an den Schallschutz im Baubereich vorgegeben. Es wird unterschieden zwischen Schutz vor Schallübertragung aus fremden Wohnungen wie Trittschall und Körperschall sowie Schallemissionen von außen zum Beispiel durch hohes Verkehrsaufkommen. Die DIN befasst sich mit der schalltechnischen Qualität der trennenden Bauteile und gibt Vorgaben für die einzelnen Bauteile. So muss eine Wohnungstrennwand laut DIN ein bewertetes Schalldämmmaß Rw von 53 dB einhalten.