Wettbewerbsbedingungen
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Wettbewerbsbedingungen für den Heinze ArchitekturAWARD 2024 für Architekten und Planer (m, w, d)
Für den Nachwuchs-Wettbewerb gelten die Wettbewerbsbedingungen für den Heinze ArchitekturAWARD 2024 für Studierende.
Heinze sucht die besten fertiggestellten Objekte aus dem Bereichen Wohn- und Nichtwohnbau der letzten fünf Jahre. Architekt:innen, Innenarchitekt:innen, Ingenieur:innen und Fachplaner:innen können zu diesem Wettbewerb eine unbegrenzte Anzahl von bereits realisierten Bauobjekten einreichen. Die Teilnahmegebühr beträgt einmalig 350 Euro zzgl. MwSt. je Einreichung. Für Studierende ist die Teilnahme am Nachwuchs-Wettbewerb kostenlos.
Der Heinze ArchitekturAWARD 2024 prämiert beispielhafte Bauprojekte aller Objektgrößen der letzten fünf Jahre, dazu zählen Neu- als auch Modernisierungs- und Sanierungsbauten aus allen Kategorien:
Wohnunsbauten
Industrie- und Gewerbebauten
Büro- und Verwaltungsbauten
Betriebsgebäude
Außenanlagen, Verkehrsbauten
Bildungsbauten
Bauten im Sozial- und Gesundheitswesen
Kultur-, Veranstaltungs- und Sportbauten
Sonderbauten
Wirtschaftsbauten
Preise
Der Heinze ArchitekturAWARD 2024 ist mit einem Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro dotiert. Die Jury zeichnet die besten Bauprojekte aus und vergibt je einen Preis für folgende Kategorien:
WOHNEN + BEHERBERGUNG
ARBEIT + PRODUKTION + INFRASTRUKTUR
BILDUNG + GESUNDHEIT + SOZIALES
FREIZEIT + LIFESTYLE + RETAIL
QUARTIER + MISCHNUTZUNG
OUT OF THE BOX
Das Preisgeld für diese Auszeichnung beträgt je 5.000 Euro.
Weitere Preise 2024
Publikumspreis:
Zusätzlich zu den Jurypreisen wird ein Wettbewerbsbeitrag durch die Publikumsbewertung ausgezeichnet. Das Nutzer:innenvotum über www.heinze.de bestimmt, wobei das Projekt mit den meisten Likes von unterschiedlichen Nutzer:innen-Accounts gewinnt. Das Preisgeld beträgt 4.000 Euro.
Nachwuchspreise:
Es werden drei Preisträger:innen durch die Expertenjury ermittelt. Die Preisträger:innen erhalten jeweils 2.000 Euro.
Für den Nachwuchs-Wettbewerb gelten die Wettbewerbsbedingungen für den Heinze ArchitekturAWARD 2024 für Studierende.
Leistungen für alle teilnehmenden Architektur- und Planungsbüros
Teilnahme am Heinze ArchitekturAWARD mit Aussicht auf Shortlistplatzierung, Prämierung und Preisgeld
Veröffentlichung des Beitrags auf heinze.de sowie selektiert via Social Media
1 Eintrittsticket zum Klimafestival für die Bauwende von Heinze und BauNetz am 21./22. November 2024
Ab Status „Shortlist-Platzierte“ zusätzlich
Einladung zur Preisverleihung im Rahmen des Klimafestivals 2024
Kennzeichnung auf heinze.de (Shortlist-Platzierung)
Einbezug in die crossmediale Kommunikation der Shortlist im Vorfeld der Preisverleihung
Veröffentlichung in Printausgabe Heinze Journal (Auflage 40.000)
2 weitere Eintrittstickets zum Klimafestival für die Bauwende von Heinze und BauNetz am 21./22. November 2024
Als Preisträgerprojekt zusätzlich
Preisgeld, Urkunde und Heinze ArchitekturAWARD-Trophäe
Kennzeichnung auf heinze.de (Heinze ArchitekturAWARD-Auszeichnung)
Einbezug in die Kommunikation der Preisträger durch Heinze und BauNetz
Kommunikationspaket inkl. Preisträger:innen-Signet für die eigene Kommunikation
Gewinnerprojekt ist Bestandteil einer zweitägigen Ausstellung im Rahmen des Klimafestivals
Professionelles Gewinner:innenfoto auf der Preisverleihung
Interview mit allen Gewinner:innen für den Heinze Podcast ARCHITEKTURFUNK
2 weitere Eintrittstickets zum Klimafestival für die Bauwende von Heinze und BauNetz am 21./22. November 2024
Die Jury ist auch später noch berechtigt, je nach Auswahl und Qualität der eingereichten Wettbewerbsbeiträge eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen. Die Ausschüttung des gesamten Preisgeldes erfolgt ab einer Beteiligung von 100 eingereichten Objekten.
Alle teilnehmenden Architekt:innen und Planer:innen werden mit ihren eingereichten Architekturobjekten über den Wettbewerb hinaus einer breiten Nutzer:innenschaft der Heinze-Medien und der Heinze-Internetplattform (insbesondere auf www.heinze.de und www.ais-online.de) besonders attraktiv präsentiert. Die Preisträger:innen und die prämierten Objekte werden zusätzlich auch im Heinze Journal und ggf. auf www.baunetz.de vorgestellt.
Eine Teilnahme am Heinze ArchitekturAWARD 2024 ist bis zum 15. Juni 2024 möglich. Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt online unter www.heinze.de/award. Nach einer kurzen Registrierung können die Objekte beschrieben, Bildmaterial sowie weitere Dokumente hochgeladen und zur Veröffentlichung freigegeben werden. Die Darstellung der hochgeladenen Beiträge erfolgt, sobald die Teilnehmer:innen diese auf der Online-Plattform freigegeben haben. Mit der Darstellung der Objekte beginnt auch die Bewertungsmöglichkeit für die Publikumspreise. Die Anmeldung zur Teilnahme am Heinze ArchitekturAWARD ist erst mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 350 Euro zzgl. MwSt. abgeschlossen.
Auslober
Wertung
Jedes Objekt und jede einreichende Firma/Büro kann nur in einer der Wertungskategorien teilnehmen und nur einen Preis gewinnen. Die Einteilung der Objekte in die Kategorien erfolgt abschließend durch die Jury. Der gleichzeitige Gewinn einer der Jurypreise und eines Preises im Bereich der Publikumsbewertung ist ausgeschlossen. Die Jurybewertung geht hierbei der Nutzer:innenbewertung vor. Das bedeutet: Gewinnt ein Objekt bzw. eine Firma/das Büro in einer der Kategorien, die von der Jury bewertet werden, kann dieses Objekt bzw. die Firma/das Büro keinen Publikumspreis gewinnen. Im Fall der Publikums-Preisvergabe rückt das nächstplatzierte Objekt der Nutzer:innenbewertung entsprechend nach. Die Vergabe der Sonderprämierungen kann von dieser Regelung unabhängig vorgenommen werden.
Jurybewertung:
Je Kategorie wird ein Sieger-Objekt von einer unabhängigen Fachjury ermittelt; die Gewinner-Objekte der evtl. ausgelobten Sonderpreise und Nachwuchspreise werden ebenfalls durch die Jury ermittelt. Die Jury tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Entscheidungen sind endgültig und nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury ist berechtigt, die Aufteilung der Preisgelder und die Verteilung in die Kategorien abzuändern.
Publikumspreis:
Die Bewertung aller Objekte durch das Publikum erfolgt online über die Plattform www.heinze.de. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Objektes bis zum 31. August 2024 können die Besucher:innen von heinze.de in einer einfachen Online-Bewertung die besten teilnehmenden Architekturobjekte wählen. Aus diesen Bewertungen geht der Bestplatzierte für den Publikumspreis hervor, die Beiträge für die Sonderpreise für Studierende und etwaige weitere Sonderpreise sind von der Publikumswertung ausgeschlossen. Diese Wahl ist endgültig und nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte die Heinze GmbH berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzer:innenbewertung haben (Verdacht bzw. Nachweis von Manipulationsversuchen und ähnlichen Unregelmäßigkeiten beim Nutzervotum), behält sich die Heinze GmbH vor, die Nutzer:innenbewertungen im Sinne eines fairen Wettbewerbes zu korrigieren bzw. Wettbewerbsbeiträge auszuschließen.
Die Einreichung beim Heinze ArchitekturAWARD stellt keinen Anspruch auf Teilnahme an der Publikumsbewertung dar. Je Nutzer:innen-Konto ist nur eine Stimmabgabe pro Projekt zulässig. Manipulationen werden mit Ausschluss geahndet.
Jury
Die Beurteilung der Einreichungen erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. In diesem Jahr übernimmt den Juryvorsitz Elise Pischetsrieder, weberbrunner berlin, und wird unterstützt von Prof. Dr. Anja Rosen, C5 GmbH, und Prof. Amandus Samsøe Sattler, ensømble studio architektur.
Zeitplan
Einreichen der Beiträge zum Wettbewerb: bis 15. Juni 2024
Publikumsbewertung: ab Veröffentlichung des jeweiligen Objektes bis zum 31. August 2024
Jury-Entscheidung: September 2024
Benachrichtigung der Gewinner:innen: September 2024
Preisverleihung und Bekanntgabe der Gewinner:innen: 21. November 2024 auf dem Klimafestival für die Bauwende von Heinze und Baunetz in Berlin
Zulassung / Teilnehmer:innen / Teilnahmebedingungen
Teilnehmen dürfen (Innen-)Architekt:innen, Planer:innen, (Innen-)Architektur- und Planungsbüros, die einen Firmensitz in Deutschland oder Österreich haben.
Die Teilnehmer:innen können eine unbegrenzte Anzahl an Objekten zur Teilnahme einreichen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer:innen und die Eigentümer:innen/Bauherren und die Nutzer:innen des Objektes mit einer Veröffentlichung von Objektangaben, Fotos und Plänen in den Print- und Online-Medien der Heinze GmbH (insbesondere www.heinze.de und www.ais-online.de) einverstanden sind sowie – soweit erforderlich – dazu die Zustimmung der Eigentümer:innen, Bauherren und/oder Nutzer:innen der Objekte eingeholt haben.
Es sind nur Objekte zugelassen, die ab dem 01. Januar 2019 fertiggestellt wurden.
Es sollen nur Objekte teilnehmen, die nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt zu einem der vergangenen Heinze ArchitekturAWARDs eingereicht wurden.
Kosten
Die Teilnahmegebühr beträgt einmalig 350 Euro zzgl. MwSt. je Einreichung für die teilnehmende Architekt:innen, Planer:innen bzw. Architektur- und Planungsbüros. Für Studierende ist die Teilnahme kostenlos.
Erforderliche Unterlagen
Die Bewerbung ist online unter www.heinze.de/award einzureichen. Die Teilnehmer:innen laden ihre Unterlagen in einem personalisierten Uploadbereich in vorbereiteten Masken hoch.
Für die Veröffentlichung sind mindestens 5 aussagekräftige, qualitativ hochwertige Farbfotos unter Angabe der Fotorechte und mindestens 1 Grundriss sowie weiteres Bildmaterial (insgesamt max. 60 Fotos und bis zu 60 Pläne) für die Präsentation und Bewertung erforderlich. Des Weiteren sind mindestens drei projektbeteiligte Partner und mindestens drei Angaben zu verbauten Produkten und Herstellern vorzunehmen. Außerdem werden Angaben zu Bauherr, Objektadresse, Architekt:in mit Büroname und Büroadresse, Fachplaner:in/ausführende Firmen, verbaute Produkte/Hersteller und ein prägnanter, beschreibender Text über jedes eingereichte Projekt abgefragt.
Auf Nachfrage/Anforderung der Jury können die Teilnehmer:innen gegebenenfalls noch weitere Unterlagen nachreichen, die eine aussagekräftigere Beurteilung des Wettbewerbsbeitrages ermöglichen könnten.
Rechte
Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer:innen über die erforderlichen Rechte bezüglich sämtlicher eingereichter Objektangaben, Bildmaterialien sowie weiterer Unterlagen verfügt sowie etwaige erforderlichen Zustimmungen z.B. von Bauherren, Eigentümer:innen, Nutzer:innen und Fotograf:innen der Objektangaben, Bildmaterialien sowie weiterer Unterlagen eingeholt hat, um diese Inhalte zu veröffentlichen und entsprechend dem in diesen Wettbewerbsbedingungen beschriebenen Umfang bereitzustellen.
Die Wettbewerbsbeiträge werden während des Wettbewerbes und auch nach Abschluss des Wettbewerbes insbesondere auf den Heinze-Internetplattformen www.heinze.de, www.ais-online.de. ggf. auch www.bauemotion.de und in den Social Media-Kanälen der Heinze GmbH (z.B.: facebook.com/HeinzeArchitektur, instagram.com/heinzegmbh, de.linkedin.com/company/heinze-gmbh/, pinterest.de/HeinzeArchitektur/) präsentiert. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären die Teilnehmer:innen ihr Einverständnis, dass im Falle einer Auszeichnung die eingereichten Objektangaben, Bildmaterialien und weitere Unterlagen von der Heinze GmbH sowie den Unternehmen der Infopro Digital Gruppe (https://www.infopro-digital.com/group/id-card/?lang=en), der sie angehört, für die Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und die Bewerbung zukünftiger Wettbewerbe der Heinze GmbH verwendet werden dürfen. Soweit ggf. weitere Angaben, Materialien und/oder Film- und Fotoaufnahmen der prämierten Objekte erforderlich sein sollten, versichern die Teilnehmer:innen, diese der Heinze GmbH zu beschaffen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist. Dabei wird keine gesonderte Honorierung oder Kostenerstattung gewährt.
Die Teilnehmer:innen sind für die Wahrung der Schutzrechte an ihren Objektangaben, Bildmaterialien und sonstigen Unterlagen selbst verantwortlich und versichern, dass durch deren Veröffentlichung und Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie stellen die Heinze GmbH von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte im Rahmen des Wettbewerbs frei.
Die Teilnehmer:innen können die Veröffentlichung der Objektangaben, Bildmaterialien und sonstigen Unterlagen jederzeit ganz oder teilweise zurückziehen.
Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der Heinze GmbH, die diese Wettbewerbsbedingungen ergänzen. Im Fall eines Widerspruchs gehen diese Wettbewerbsbedingungen den Nutzungsbedingungen vor.
Mit Einreichung der Wettbewerbsbeiträge akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Wettbewerbsbedingungen sowie ergänzend die Nutzungsbedingungen der Heinze GmbH.
Tipps und Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen
So verbessern Sie Ihre Chancen:
Bitte füllen Sie die Online-Formulare zur Erfassung Ihrer Objekte vollständig aus. Diese Online-Formulare helfen Ihnen, einen übersichtlichen und vergleichbaren Gebäude- bzw. Objekt-Steckbrief zu erstellen. Der Eingabe-Assistent hilft Ihnen, die wichtigsten Projektdaten und Informationen in übersichtlicher und einheitlicher Weise zusammenzufassen, so dass sich die bewertenden Nutzer:innen und die Jury schnell einen umfassenden Überblick verschaffen können. Die Einreichung Ihres Wettbewerbsbeitrages kann ausschließlich online erfolgen. Schicken Sie uns keine Planrollen oder Tafeln, keine Ringordner, Broschüren o.ä. Ebenso wenig werden Dias oder digitale Daten auf CD/DVD/USB akzeptiert.
Nutzen Sie intensiv die Möglichkeiten, Fotos und Zeichnungen hochzuladen. Je mehr Daten Sie uns zur Verfügung stellen, desto ausführlicher wird Ihr Objekt dargestellt. Berücksichtigen Sie bei der Bild- und Motivauswahl, dass die Fotos den bewertenden Nutzer:innen und der Jury einen möglichst umfassenden Eindruck des Objektes vermitteln sollen – sowohl von außen als auch von innen. Die Innenräume können auch in bewohntem bzw. genutztem Zustand, also eingerichtet und möbliert, fotografiert sein.
Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Einreichung komplett fertig gestellt sein. Die Beiträge zum Nachwuchswettbewerb und zu etwaigen Sonderpreisen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bildmanipulationen (z.B. verfälschende Bildbearbeitungen, die über das übliche Maß von Retuschen hinausgehen, Fotomontagen, sonstige Visualisierungen u.ä.) sind als solche deutlich zu kennzeichnen – andernfalls sind sie unzulässig und können auch nachträglich zum Ausschluss der Teilnehmer:innen führen.
Die Projektbeschreibungen sollten möglichst prägnant ausfallen. Die wichtigsten Informationen zum Entwurfskonzept können auch in Stichpunkten beschrieben werden.